Biodiversitätsstärkungsgesetz
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Refugialflächen Die baden-württembergische Landesregierung will bis 2030 auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten einrichten. Die Refugialflächen sind ein wesentliches Ziel des Biodiversitätsstärkungsgesetzes. Nun wurde die Verwaltungsvorschrift Refugialflächen (VwV Refugialflächen) geschaffen, um landwirtschaftliche Nutzungsformen und Flächen als Refugialflächen anerkennen zu können. Laut Ressortangaben werden unter anderem Maßnahmen aus dem Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ebenso anerkannt wie solche aus dem Programm zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur.
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