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Kabinettsbeschluss

Herkunftskennzeichnung auch für Fleisch aus der Frischetheke

Das Kabinett hat die Herkunftskennzeichnung für frisches Fleisch gebilligt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitet eine umfassende nationale Regelung vor.

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Die Bundesregierung billigt eine neue Verordnung zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, die es Verbrauchern ermöglicht, auch bei nicht verpacktem Fleisch an der Frischetheke die Herkunft zu erfahren.
Die Bundesregierung billigt eine neue Verordnung zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, die es Verbrauchern ermöglicht, auch bei nicht verpacktem Fleisch an der Frischetheke die Herkunft zu erfahren.Phovoir/Colourbox.de
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Die Bundesregierung hat heute die von Cem Özdemir, dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gebilligt. Die neue Regelung erweitert die Angabe der Herkunft von frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht verpacktes Fleisch.

Bisher war dies nur für verpacktes Fleisch vorgeschrieben. (Lediglich unverpacktes Rindfleisch ist bereits zur Herkunftskennzeichnung verpflichtet.) Dadurch wird es Verbrauchern auch an der Frischetheke möglich sein, die Herkunft des Fleisches zu erfahren.

Zusätzlich zur Einführung einer staatlichen, verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung plant das BMEL eine umfassende Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln. Die aktuelle Verordnung stelle nach Angaben des Bundesministeriums lediglich den ersten Schritt dar.

EU-weite Vorgaben bleiben aus

Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, räumte jedoch ein, dass die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung noch keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt hat. Aus diesem Grund werde das BMEL nun eine Regelung für Deutschland erarbeiten. Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen. Özdemir betonte, dass "Made in Germany" für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen stehe.

Angaben über Aufzuchtland und Schlachtland vorgeschrieben

Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird (zum Beispiel "Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland"). Wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat erfolgen, darf die Angabe "Ursprung" verwendet werden (Beispiel: "Ursprung: Deutschland"). Der Verordnungsentwurf soll noch in diesem Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.

ZDG: Herkunftskennzeichnung bleibt unvollständig

Der Zentralverband Deutscher Geflügelwirtschaft (ZDG) bewertet die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf Fleisch aus der Frischetheke als noch nicht ausreichend. Der Verband fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, endlich auch Transparenz in den Außer-Haus-Verzehr zu bringen. Der ZDG kritisierte, dass Gäste in Restaurants, Mensen und Kantinen nicht nachvollziehen könnten, woher ihr Fleisch kommt. Dann bezahlten sie oft für billige Importware.

 

 

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