Herkunftskennzeichnung jetzt auch für unverpacktes Fleisch
Anfang Februar 2024 tritt die erweiterte Herkunftskennzeichnung für Fleisch in Kraft. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, muss dann an Verkaufsstellen verpflichtend angegeben werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt.
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Bislang galt diese Regelung nur für unverpacktes Rindfleisch sowie bei verpackter Ware. „Wer im Supermarkt, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt einkauft, erkennt jetzt auf einen Blick, ob das Fleisch aus Deutschland oder dem Ausland stammt“, erläuterte Ressortchef Cem Özdemir. Die Kunden könnten sich damit bewusst für heimische Produkte entscheiden und so die deutsche Landwirtschaft unterstützten.
„Made in Germany steht nicht nur für Qualität, sondern auch für höhere Tierschutz- und Umweltstandards im Vergleich zu vielen anderen Ländern“, hob Özdemir hervor. „Ich mache jetzt weiter in Brüssel Druck, damit auch auf EU-Ebene eine Herkunftskennzeichnung kommt – und bestenfalls auch auf weitere Produkte“, kündigte der Ressortchef an.
Kennzeichnung noch nicht verpflichtend für Außer-Haus-Verpflegung
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hatte die Einführung einer Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch im Mai 2023 zum Kabinettsbeschluss grundsätzlich begrüßt. Allerdings sei die Kennzeichnung nach Auffassung des Verbandes noch nicht umfassend genug. Weder verarbeitetes Fleisch noch die Außer-Haus-Verpflegung, die bei Geflügelfleisch rund die Hälfte des Marktes ausmache, seien in der Kennzeichnungspflicht enthalten, kritisierte der ZDG.
Die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) hatte im November 2023 eine freiwillige Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel aus Deutschland eingeführt. Mit dem neuen Label, das ab 2024 im Handel erscheinen wird, dürfen zum Beispiel nur Fleisch, Eier, Milch, Obst und Gemüse gekennzeichnet werden, deren Produktion komplett in Deutschland erfolgt ist. Es geht über die gesetzlichen Vorschriften zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung hinaus und kann künftig auch auf verarbeitete Lebensmittel und auf die Gastronomie ausgeweitet werden.