Herkunftskennzeichnung: Bei Dokumentation wird unterstützt
Am 24. Mai 2023 hat das Bundeskabinett die Verordnung des BMEL zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch genehmigt. Um die Kennzeichnung an der Fleischtheke umzusetzen und die erforderliche Dokumentation zu erstellen, kann das Orgainvent-System unterstützen.
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Vorgesehen ist die Ausweitung der Herkunftsangaben bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch in der Bedientheke.
Angabe von Aufzucht- und Schlachtland künftig verpflichtend
Analog zur Kennzeichnung von vorverpacktem Fleisch soll die Angabe des Aufzucht- und Schlachtlandes verpflichtend werden. Freiwillig kann auch das Land der Geburt angegeben und der Begriff Ursprung verwendet werden, wenn die Geburt, Mast und Schlachtung im gleichen Land erfolgt sind.
Gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen wird die Grundlage für eine funktionierende Informationskette geschaffen und der Wahrheitsgehalt der bereitgestellten Angaben für den Kunden durch neutrale Kontrollen abgesichert.
QS unterstützt mit unabhängigen Kontrollen
Hier setzt QS ein: Mit seinen neutralen und unabhängigen Kontrollen sowie verbindlichen Vorgaben aller in der Lebensmittelkette beteiligten Produktionsstufen bietet das QS-System bestmögliche Sicherheit und Transparenz in der Erzeugung von Lebensmitteln.
Eine systematische Dokumentation ist dabei der Schlüssel für eine gesicherte Rückverfolgbarkeit. Orgainvent unterstützt ihre Teilnehmer in der täglichen Arbeit rund um Rückverfolgbarkeit, Dokumentation, korrekte Kennzeichnung und Erstellung von Kundeninformationen.