
Schweden: Herkunftskennzeichnung für serviertes Fleisch rückt näher
Die schwedische Lebensmittelbehörde ist von der Regierung beauftragt worden, Vorschriften für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch in der Gastronomie auszuarbeiten.
von DGS Redaktion (Quelle: AgE) Quelle AgE erschienen am 23.04.2024Schwedische Restaurants und Catering-Firmen sollen künftig Auskunft darüber geben, aus welchem Land das Fleisch in den servierten Mahlzeiten stammt. Die Regierung in Stockholm hat nun die nationale Lebensmittelbehörde beauftragt, entsprechende Vorschriften auszuarbeiten.
Entwurf bis Ende 2024
Demnach sollen die Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Kundschaft über das Herkunftsland von frischem, gekühltem, gefrorenem und gehacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch zu informieren.
Zudem soll der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und Kommunen möglichst gering sein und viel Flexibilität für die Angaben zulassen. Die Behörde muss bis spätestens 15. Dezember 2024 einen Entwurf vorlegen.
Noch keine EU-Vorschriften
Schwedens Landwirtschaftsminister Peter Kullgren begründete den Vorstoß damit, dass Verbraucher ausreichend Informationen benötigen, um fundierte Entscheidungen über ihr Essen treffen zu können. Für abgepacktes Fleisch, das in Lebensmittelgeschäften gekauft werde, gebe es bereits gemeinsame EU-Regeln zur Herkunftsangabe. Entsprechende Vorgaben fehlten jedoch für serviertes Fleisch in Restaurants oder beim Catering. Laut dem Agrarressort wurde die nationale Regulierung nun angestoßen, weil die von der EU-Kommission angekündigte Überarbeitung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung bisher nicht erfolgt sei.