Umsetzung des neuen Antibiotikaminimierungskonzeptes
Antibiotikaeinsatz verringern
Seit 1. Januar 2023 sind die Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in Kraft. Damit verbunden sind auch etliche Neuerungen beim Antibiotikaeinsatz: Weitere Tierarten sind nun meldepflichtig, gleichzeitig wurde die Zuständigkeit für die Meldung über Antibiotikaanwendungen an den Tierarzt übertragen. Die Meldung zu Bestandszahlen verbleibt weiterhin beim Tierhalter.
- Veröffentlicht am
Was es zu beachten gilt, um die Meldungen zum nächsten Stichtag am 14. Juli korrekt abwickeln zu können, wurde in einer Online-Veranstaltung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) und des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) dargestellt. Bis Ende 2022 galt das Antibiotikaminimierungskonzept für die zur Mast vorgesehenen Kälber, Rinder, Ferkel, Schweine, Hühner und Puten, erklärte Dr. Dagmar Duda-Spiegel vom MLR den 45 Zuhörern. Seit Januar 2023 seien neue definierte Nutzungsarten für Rind, Schwein, Huhn und Pute dazugekommen. Kleinstbetriebe seien ausgenommen. Ziel des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes ist es, die...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.