Züchtungstechniken
Erleichterungen geplant
Pflanzen aus gezielter Mutagenese und Cisgenese sollen von derzeitigen Vorgaben weitgehend ausgenommen werden. Öffentliche Datenbank und Kennzeichnung von Saatgut sollen für Transparenz sorgen
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Die Europäische Kommission will bei der Regulierung neuer gentechnischer Verfahren die Zügel lockern. Kernelement eines Verordnungsentwurfs ist die Einteilung der durch die neuen Züchtungstechniken erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien. In Kategorie 1 sollen gemäß dem Entwurf Sorten fallen, die als Ergebnis von gezielter Mutagenese oder Cisgenese in gleicher Form auch auf natürlichem Wege beziehungsweise durch konventionelle Züchtung entstanden sein könnten. Als Kriterien dafür werden unter anderem Art und Anzahl der genetischen Veränderung herangezogen. Außerdem müssen diese Pflanzen Eigenschaften aufweisen, die offenbar vor allem Nachhaltigkeitszielen dienen sollen. Explizit ausgenommen sind Herbizidtoleranzen. Die Pflanzen der...
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