
Bundesländer unzufrieden mit Tierhaltungskennzeichengesetz
Das Tierhaltungskennzeichengesetz sorgt bei der Mehrheit der Bundesländer für große Unzufriedenheit. Übermäßige Bürokratie und zu knappe Meldefristen für Tierhalter sorgen für Kritik.
von DGS Redaktion (Quelle: AGE) Quelle AgE erschienen am 17.05.2024Das Tierhaltungskennzeichengesetz, das seit dem 24. August 2023 in Kraft ist und zunächst nur frisches Schweinefleisch betrifft, soll künftig schrittweise auf die Gastronomie, verarbeitete Produkte und weitere Tierarten ausgeweitet werden.
Doch bei der Mehrheit der Bundesländer macht sich Unmut über das Tierhaltungskennzeichengesetz breit. Acht Bundesländer fordern in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine Verschiebung der Meldefristen im Tierhaltungskennzeichengesetz um mindestens ein Jahr. Die Länder Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen kritisieren das Gesetz als bürokratisch und ineffizient und drängen auf eine umfassende Überarbeitung. Sie bemängeln, dass die Meldepflicht der Mastschweinebetriebe bis zum 1. August 2024 erheblichen Verwaltungsaufwand erfordere und fordern eine längere Übergangsfrist.
Hauk und Kanniber kritisieren enormen Mehraufwand
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) plädiert sogar für eine komplette Aufhebung des Gesetzes, um Bürokratie abzubauen. Hauk kritisiert die „gravierenden Schwachstellen und Regelungslücken“ des Gesetzes und verweist auf bereits existierende privatwirtschaftliche Modelle der Haltungskennzeichnung. Auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber bemängelt den „enormen Erfüllungsaufwand“ und betont, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form keinen effektiven Beitrag zum Umbau der Tierhaltung leiste. Das Gesetz greife zu kurz, biete kein gesamtheitliches Konzept und umfasse nur ein sehr kleines Marktsegment.
Tierhaltungskennzeichengesetz: Umsetzung ist Ländersache
Unklar war außerdem, wie das Gesetz länderübergreifend und unter Bündelung staatlicher und privater Kontrollsysteme ausgestaltet werden soll. Dazu äußerte sich jetzt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken. Demnach obliege die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichengesetzes den Landesbehörden, eine bundesweite Regelung sei nicht erforderlich und gesetzlich nicht vorgesehen.
Bundesregierung macht Angaben zum Stallumbau
Aus der Antwort gehen zudem die konkreten Bedingungen hervor, unter denen der tierwohlgerechte Stallumbau erfolgen kann. Seit dem 1. Oktober 2023 können durch eine Änderung im Baugesetzbuch Ställe umgebaut werden, wenn dieser dem Wechsel zu den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio dient. Außerdem können Ställe in dem Umfang vergrößert werden, um den Tierbestand in der neuen Haltungsform gleich groß zu halten.
Statt umzubauen sei es zudem möglich, den Stall abzureißen und ein neues Gebäude mit der entsprechenden Haltungsform zu errichten. Vereinfacht werden sollen künftig auch Vorschriften im Bundes-Immissionsschutzgesetz für Ställe der Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/ Weide und Bio.