Verpflichtende Herkunftsangabe auch bei Frischfleisch
Die Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird ausgeweitet. Der Bundesrat stimmte der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten „Zweiten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung“ zu.
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Damit wird die verpflichtende Herkunftsangabe auf frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-. Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch erweitert. Bislang ist die Angabe der Herkunft lediglich für verpacktes Fleisch sowie in Folge der durch die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ausgelösten Krise für unverpacktes Rindfleisch vorgeschrieben.
Mit der Verordnung nutze man den Spielraum aus, der auf nationaler Ebene vorhanden sei, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir heute im Bundesrat. Er räumte ein, dass dies eine europäische Herkunftskennzeichnung nicht ersetzen könne. Für die werde er sich weiter in Brüssel einsetzen, versicherte der Grünen-Politiker.
Verordnung geht nicht weit genug
Der ZDG begrüßt zwar die Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch, die Verbraucher hätten so die Chance, sich bewusst für Fleisch bestimmter Herkünfte zu entscheiden. Allerdings reiche der Vorstoß bei Weitem nicht aus: Weder verarbeitetes Fleisch noch die Außer-Haus-Verpflegung, die bei Geflügel rund die Hälfte des Marktes ausmacht, sind in der geplanten Kennzeichnungspflicht enthalten. Damit bleibt die Verordnung nach Auffassung des ZDGs lückenhaft.
Staatliche #Tierhaltungskennzeichnung ist für Geflügelbetriebe keine Hilfe – und auch die #Herkunftskennzeichnung reicht nicht aus, solange sie nur im Lebensmitteleinzelhandel gilt. Was ist mit Restaurants und Kantinen, @bmel?https://t.co/KjShXcO1Vc pic.twitter.com/tX12q63LiF
— Geflügelzukunft (@geflugelzukunft) July 11, 2023