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Bundesrat

Verpflichtende Herkunftsangabe auch bei Frischfleisch

Die Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird ausgeweitet. Der Bundesrat stimmte der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten „Zweiten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung“ zu.

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Der Bundesrat hat der Änderung der Lebensmittelinformations- und Durchführungsverordnung zugestimmt. Damit kommt eine verpflichtende Herkunftsangabe auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.
Der Bundesrat hat der Änderung der Lebensmittelinformations- und Durchführungsverordnung zugestimmt. Damit kommt eine verpflichtende Herkunftsangabe auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.Phovoir/colourbox.de
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Damit wird die verpflichtende Herkunftsangabe auf frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-. Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch erweitert. Bislang ist die Angabe der Herkunft lediglich für verpacktes Fleisch sowie in Folge der durch die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ausgelösten Krise für unverpacktes Rindfleisch vorgeschrieben.

Mit der Verordnung nutze man den Spielraum aus, der auf nationaler Ebene vorhanden sei, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir heute im Bundesrat. Er räumte ein, dass dies eine europäische Herkunftskennzeichnung nicht ersetzen könne. Für die werde er sich weiter in Brüssel einsetzen, versicherte der Grünen-Politiker. 

Verordnung geht nicht weit genug

Der ZDG begrüßt zwar die Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch, die Verbraucher hätten so die Chance, sich bewusst für Fleisch bestimmter Herkünfte zu entscheiden. Allerdings reiche der Vorstoß bei Weitem nicht aus: Weder verarbeitetes Fleisch noch die Außer-Haus-Verpflegung, die bei Geflügel rund die Hälfte des Marktes ausmacht, sind in der geplanten Kennzeichnungspflicht enthalten. Damit bleibt die Verordnung nach Auffassung des ZDGs lückenhaft.

 

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