ZDG drängt auf umfassende Herkunftskennzeichnung
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch. Allerdings sei diese nicht umfassend nicht genug.
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Am 24. Mai 2023 hat das Bundeskabinett den Plänen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir für eine Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch zugestimmt. Damit soll ab 2024 auch nicht vorverpacktes frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel gekennzeichnet werden. Genannt werden sollen das Land der Aufzucht und der Schlachtung.
Verarbeitetes Fleisch und Außer-Haus-Verpflegung fehlt
Der ZDG begrüßt diese Entscheidung, die Verbraucher hätten so die Chance, sich bewusst für Fleisch bestimmter Herkünfte zu entscheiden. Allerdings reiche der Vorstoß bei Weitem nicht aus: Weder verarbeitetes Fleisch noch die Außer-Haus-Verpflegung, die bei Geflügel rund die Hälfte des Marktes ausmacht, sind in der geplanten Kennzeichnungspflicht enthalten. ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir deswegen dazu auf, sein Versprechen einer umfassenden Herkunftskennzeichnung zu erfüllen.
„Zu einer umfassenden Kennzeichnung der Herkunft gehört der gesamte Außer-Haus-Verzehr und europaweit gültige Herkunftsangaben – idealerweise nach dem Vorbild der Eierkennzeichnung unter Nennung des einzelnen Mitgliedstaates.“
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke
Ripke erinnert daran, dass eine deutliche Steigerung des Tierwohls nur mit einer umfassenden Herkunftskennzeichnung möglich sei. „Haltungs- und Herkunftskennzeichnung werden nur im Paket und gemeinsam zu steigender Nachfrage bei Tierwohlprodukten führen können“, ist Ripke überzeugt. Es müssten am Ende EU-weit einheitliche und verpflichtende Spielregeln für die Fleischerzeuger im Binnenmarkt erreicht werden. Sonst gebe es keinen fairen Wettbewerb und keine Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher.