Bio-Essen bekommt in der Gastronomie staatliches Label
Kantinenbesucher können künftig eindeutiger Angebote in Bioqualität erkennen. Das Bundeskabinett hat heute der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und der Änderung der Öko-Kennzeichnungsverordnung zugestimmt.
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Wie das Berliner Agrarressort mitteilte, gibt es nun für die Unternehmen einen klaren Rechtsrahmen, wie sie mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Die Auszeichnung ist freiwillig.
Ab Herbst können Gastronomen freiwillig Bio-Essen kennzeichnen
Die Maßgaben des Bundesrates, die redaktionelle Anpassungen beinhalten und die sowohl Zielrichtung als auch Regelungsgefüge der Verordnung unberührt lassen, wurden übernommen. Die Bio-AHVV tritt im Herbst 2023 in Kraft. Sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen seien, könnten sich Restaurants, Kantinen oder Mensen zertifizieren lassen und den Einsatz von Biozutaten in ihrer Küche gegenüber den Gästen kommunizieren, erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Anschluss an die Kabinettsitzung.
Mit der Bio-AHVV kommt laut Ministeriumsangaben ein neues Kennzeichen in Bronze, Silber und Gold. Bei einem Anteil der ökologisch hergestellten Zutaten und Erzeugnisse in Höhe von 20 % bis 49 % am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs darf laut der geplanten Regelung ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben. Bei 50 % bis 89 % darf es den silbernen und bei einem Ökoanteil von 90 % bis 100 % das goldene Bio-AHV-Logo nutzen. Darüber hinaus haben die Firmen die Möglichkeit, Biozutaten etwa auf Speisekarten zu kennzeichnen und generell damit zu werben.
Zum Hintergrund
Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge werden deutschlandweit täglich insgesamt rund 16 Millionen Menüs in der Gemeinschaftsverpflegung ausgegeben. Aus Sicht des BMEL steckt somit in diesem Bereich ein großes Potenzial für gesundes und nachhaltiges Essen sowie ein großer Absatzmarkt für die heimische Landwirtschaft.