EU-Umweltrat fordert höhere Emissionsgrenzen für Tierhaltungen
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Die Novelle erweitert den Anwendungsbereich der IED und schreibt EU-weit einheitliche und strengere Begrenzungen von Umweltwirkungen vor. Für Geflügel soll es ab 280 Großvieheinheiten (GV) eine verpflichtende Anwendung der Regeln der IED geben. Dagegen soll für Gemischtbetriebe mit den drei genannten Tierarten der Wert wie im Fall von Rindern und Schweinen 350 GV betragen. Für Rinder und Schweine soll ein Grenzwert von jeweils 350 GV gelten. Diese Werte hatte die schwedische Ratspräsidentschaft als Kompromiss eingebracht.
Die Brüsseler Kommission hatte in ihrem Richtlinienentwurf bekanntlich eine deutlich niedrigere Anwendungsgrenze von jeweils nur 150 GV vorgeschlagen. Nach dem Umweltrat muss sich nun noch das Europaparlament auf ein Verhandlungsmandat zur der IED verständigen. Im Anschluss können die Trilog-Gespräche starten.
GV-Berechnungsschlüssel nicht einheitlich
Die im schwedischen Kompromiss herangezogenen GV-Berechnungsschlüssel des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) unterscheiden sich teilweise deutlich von den in der Bundesrepublik genutzten Werten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL).
Finnland beklagte indes, dass die Bestandsobergrenzen deutlich zu hoch seien. Befürchtet werde, dass die Emissionen so nicht hinreichend sinken. Unterstützt wurde es in dieser Einschätzung von Irland, den Niederlanden, Dänemark und Luxemburg. Bulgarien und Polen stellten dagegen fest, dass die Schwellenwerte für sie noch zu niedrig seien. Frankreich monierte den gesonderten Schwellenwert für Gemischtbetriebe. Eine Anwendungsgrenze je Tierart wäre hinreichend, so die Delegation aus Paris.