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Industrieemissionsrichtline

Vereinbarkeit mit Tierwohl muss gegeben sein

Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie sehen eine Ausweitung der Schwellenwerte für die Tierhaltung vor. Grundsätzlich sind diese auf Zustimmung gestoßen.

Veröffentlicht am
Steffi Lemke (MdB)
Steffi Lemke (MdB)Stefan Kaminski
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Einige Ressortchefs warnten jedoch bei ihrem Treffen am 25. Oktober 2022 in Luxemburg davor, dass bei den Vorgaben auch die Tierwohlstandards hinreichend berücksichtigt werden müssten. So dürften Offenställe nicht benachteiligt werden. Zudem sind aus Sicht einiger Umweltminister die von der Brüsseler Behörde vorgeschlagenen Schwellenwerte für Großvieheinheiten (GVE) zu hoch angesetzt.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius verteidigte die strengeren Regeln. Bisher seien lediglich 4 % der Schweine- und Geflügelhaltungen durch die geltende Richtlinie abgedeckt, Rinderhalter überhaupt nicht. Angesichts der Tatsache, dass rund zwei Drittel der Ammoniak- und die Hälfte der Methanemissionen ihre Quelle in der Nutztierhaltung hätten, und hier in den vergangenen Jahren keine Verbesserungen erzielt worden seien, gebe es keine Alternative zu den strengeren Vorgaben, betonte er.

Bedenken hinsichtlich des Umrechnungsschlüssels

Bundesumweltministerin Steffi Lemke zeigte sich mit den grundsätzlichen Zielen des Direktiventwurfs einverstanden. Auch eine Aufnahme der Rinderhaltung sei angesichts der Methanemissionen sachgerecht. Zur Emissionsminderung müsse nun „die beste verfügbare“ Technik zum Einsatz kommen. Dies dürfe allerdings nicht zu Lasten des Tierwohls gehen, mahnte Lemke. Bedenken gibt es von Seiten Deutschlands laut der Ressortchefin hinsichtlich des GVE-Umrechnungsschlüssels. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem darauf verwiesen, dass der in der Bundesrepublik gebräuchliche Schlüssel bei 0,06 GVE bis 0,16 GVE je Schwein ansetze; der EU-Berechnungsschlüssel liegt hingegen bei 0,3 GVE.

Zum Thema

Die Kommission will mit der neuen Richtlinie den Geltungsbereich in der Tierhaltung auf weitere Schweine- und Geflügelhaltungen sowie erstmals auch auf größere Rinderbetriebe ausweiten. Vorgesehen ist dabei ein Schwellenwert von 150 GVE. Gemäß dem Vorschlag sollen die neuen Vorschriften schrittweise umgesetzt werden. Betroffen wären dann nach Angaben der EU-Kommission etwa 185 000 Betriebe in der gesamten EU; derzeit sind es rund 20 000.

 

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