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Emissionsminderung | EU

EU verschärft Geltungsbereich der IED für Nutztierbetriebe

Die EU-Kommission will den Geltungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie (IED) ausweiten. Wie aus den am 5. April 2022 vorgestellten Vorschlägen zur Überarbeitung der Richtlinie hervorgeht, sollen künftig deutlich mehr Nutztierhaltungsbetriebe erfasst werden.

Veröffentlicht am
Susanne Gnauk
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Die Vorgaben sollen demnach für weitere Schweine- und Geflügelhaltungen sowie erstmals auch für große Rinderbetriebe gelten, und zwar sobald ein Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten (GVE) überschritten wird.

Gemäß dem Vorschlag sollen die neuen Vorschriften schrittweise ausgedehnt werden und schließlich etwa 185 000 Betriebe in der gesamten EU betreffen; derzeit sind es 20 000.

Rückgang von Verschmutzung und Emissionsverringerung

Laut Kommission soll die Verschmutzung von Boden, Gewässern und Grundwasser eingedämmt und insbesondere Methan- und Ammoniakemissionen verringert werden. Der betreffende Ausstoß soll in der Folge um 265 000 t beziehungsweise 128 000 t zurückgehen.

Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde würde dies Vorteile für die menschliche Gesundheit im Gegenwert von mehr als 5,5 Mrd Euro mit sich bringen.

Schrittweise Umsetzung bis 2050 

„2050 sollen Wirtschaftstätigkeiten in der Europäischen Union Luft und Wasser und auch die Umwelt im weiteren Sinne nicht länger verschmutzen“, erklärte der für den Green Deal hauptverantwortliche Exekutivvizepräsident der Kommission, Frans Timmermans. Die Vorschläge würden eine erhebliche Verringerung der schädlichen Emissionen von Industrieanlagen und Europas größten Nutztierhaltungsbetrieben ermöglichen.

Die Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens für Industrieemissionen werde gewährleisten, dass die neuen Vorschriften als Richtschnur für langfristige Investitionen fungierten und sie zugleich Europas Energie- und Ressourcenunabhängigkeit erhöhten und Innovationen förderten.

Maßnahmen zur proaktiven Bewältigung als Chance nutzen

Laut EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius sollen die neuen Vorschriften dafür sorgen, dass „große Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe ihren Teil zur Verwirklichung der Ziele des Green Deal und der Schadstofffreiheit beitragen“. Infolge der Veränderungen würden auch mehr Arbeitsplätze entstehen, wie es der Öko-Innovationssektor der EU bereits unter Beweis gestellt habe.

Maßnahmen zur proaktiven Bewältigung der Umweltverschmutzungs-, der Klima- und der Biodiversitätskrise könnten die Wirtschaft effizienter und widerstandsfähiger machen.

 

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