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Beeinträchtigung durch Wärmepumpe Darf es sein, dass mein Nachbar seine Luft-Wärmepumpe, trotz meines Einwands, nur 2,80 m von der Grenze entfernt so aufstellt, dass der Luftstrom im rechten Winkel zu mir herüber bläst, in meinen Gemüsegarten. Wie ist die Rechtslage? M.W. in P. Der kalte Luftstrom ist eine Immission, die von einem Nachbarn nicht hingenommen werden muss, sodass ein Abwehranspruch gem. §§ 1004 iVm 906 BGB besteht. Dieser besteht jedoch nur, wenn das betroffene Grundstück eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung erfährt. Das heißt, es müsste – zur Not über ein Gutachten – festgestellt werden, dass der kalte Luftstrom den Gemüsegarten negativ beeinträchtigt und den Aufwuchs stört. Wird Schmutz oder Laub herübergeblasen, so...
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