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Agrarpolitik

Tierhaltungskennzeichnung:

Gastronomie soll einbezogen werden

SPD, Grüne und FDP wollen die Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten. Eine Gesetzesnovelle soll im Herbst in den Bundestag eingebracht werden.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 02.07.2024
Das staatliche Tierhaltungskennzeichnung-Label. © BMEL
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SPD, Grünen und FDP, Dr. Matthias Miersch, Dr. Julia Verlinden und Carina Konrad am Freitag (28.6.) darauf verständigt, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf die Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten.

In der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause im September soll es zu einer dafür notwendigen Gesetzesnovelle ein Fachgespräch der Koalitionsfraktionen geben. Ziel sei es, Einschätzungen von Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft, Gastronomie und anderen relevanten Bereichen einzuholen. Die erste Lesung des Gesetzes soll nach dem Willen der Koalitionäre dann in der ersten Sitzungswoche im Oktober stattfinden.

Schrittweises Vorgehen bei Tierhaltungskennzeichnung

Bei der Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung hatte sich die Koalition für ein schrittweises Vorgehen entschlossen. Nach dem im August 2023 in Kraft getretenen Gesetz muss zunächst lediglich frisches Schweinefleisch - gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt - im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen mit einer der Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ gekennzeichnet werden.

Zuletzt hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am Donnerstag (27.6.) auf dem Deutschen Bauerntag sein Ziel bekräftigt, die Haltungskennzeichnung auszudehnen. Gemeint sind neben der Mast auch die Ferkel- und Sauenhaltung, andere Nutztierarten sowie insbesondere weitere Vermarktungswege wie die Gastronomie.

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