
Herkunftskennzeichnung: ZKHL nutzt Regionalfenster
Die bundesweit etablierte Regionalfenster-Kontrolle ist künftig eine der Organisationen, die für die Prüfung des Herkunftskennzeichens „Gutes aus Deutscher Landwirtschaft“ der ZKHL verantwortlich sind.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 28.08.2024Die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) hat ihre anerkannten Prüfsysteme um die bundesweit etablierte Regionalfenster-Kontrolle erweitert. Damit hat das Herkunftskennzeichen „Gutes aus Deutscher Landwirtschaft“ einen weiteren Kooperationspartner, der die Kriterien zur Vergabe der neuen Kennzeichnung ohne erheblichen Mehraufwand mitprüft.
„Da unsere Kontrollen ausschließlich deutsche Ware betreffen und viel kleinräumiger, eben regional stattfinden, kooperieren wir gerne mit der ZKHL, um Doppel-Auditierungen vermeiden zu können“, erklärte der Geschäftsführer der Regionalfenster Service GmbH, Peter Klingmann. Dadurch würden Synergien entstehen, die für die Lebensmittelbranche effizienzoptimierend seien und den zeit- und kostenintensiven Prozess entschlackten.
Regionalfenster-Konzept weiterentwickelt
Unterdessen hat sich das Regionalfenster für wertgebende Zutaten anderer Herkunft geöffnet. Die Regionalfenster Service GmbH erlaubt deren Verwendung künftig, wenn sie aus klimatischen oder Verfügbarkeitsgründen nicht regional beschafft werden können. Sichergestellt werde aber weiterhin die transparente Information zur Herkunft der Produkte, da diese im Regionalfenster deklariert werden, so das Unternehmen. Hersteller, Erzeuger und Händler könnten von einer flexibleren Regelung profitierten, die dennoch den Fokus auf regionale Wertschöpfung lege.
„Mit diesem marktdynamischen Ansatz schaffen wir eine Sonderregelung, die bei verarbeiteten Produkten eine regionale Kennzeichnung ermöglicht und gleichzeitig die Nachfrage nach speziellen Zutaten transparent darstellt“, hob Klingmann hervor. Künftig sei in der Datenbank einsehbar, welche regionalen Zutaten oder Rohstoffe nachgefragt beziehungsweise angeboten würden. Sobald jemand eine nachgefragte Zutat in gewünschter Qualität und Menge anbieten könne, müsse diese auch verwendet oder die Regionalfenster-Kennzeichnung vom Produkt entfernt werden.