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Kennzeichnung

Fünfte Haltungsform „Bio“ seit 1. Juli

Seit dem 1. Juli 2024 ist die Haltungsform-Kennzeichnung fünfstufig. Hinzugekommen ist die Haltungsform „Bio“.

von DGS Redaktion (Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH / ITW) erschienen am 04.07.2024
Die Haltungsform-Kennzeichnung hat seit dem 1. Juli 2024 fünf statt vier Stufen. © Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
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Die Haltungsform-Kennzeichnung wurde im April 2019 von der Initiative Tierwohl in Deutschland eingeführt. Ziel dieser Kennzeichnung ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine transparente und leicht verständliche Orientierungshilfe beim Kauf von Fleischprodukten zu bieten. Bisher gab es bei der Kennzeichnung vier unterschiedliche Haltungsformen.

Wie von der Initiative Tierwohl (ITW) Anfang des Jahres auf einer Pressekonferenz angekündigt, ergänzt jetzt seit dem 1. Juli 2024 eine fünfte Bio-Stufe die bekannte Haltungsform-Kennzeichnung bei Fleisch- und Fleischwaren sowie Milch. Die bislang vierte Stufe wird aufgeteilt: Für Bio-Programme gibt es nun eine separate fünfte – dunkelgrüne – Stufe. Die ebenfalls leicht angepassten Bezeichnungen der anderen Stufen entsprechen jetzt eins zu eins den geplanten Stufen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung, teilte QS mit.

Haltungsform „Bio“: Strengere Kriterien für mehr Tierwohl

Bei der Hähnchenmast gelten für Betriebe, die ihr Fleisch unter der Haltungsform „Bio“ vermarkten, bestimmte Kriterien. Diese Kriterien werden auf der Internetseite haltungsform.de für alle Nutztierarten aufgelistet. Eine wichtige Rolle spielt der Platz im Stall, der den Tieren zur Verfügung steht. So gilt bei der Haltungsform „Bio“ für Masthähnchen eine Besatzdichte von maximal 21 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter Stallfläche.

Darüber hinaus müssen weitere Anforderungen an die Haltung von den Geflügelbetrieben erfüllt werden. So muss es einen Zugang zu Freigelände geben. Die Masthähnchen dürfen immer nach draußen, wenn das Wetter es zulässt, und das für mindestens ein Drittel ihrer Lebenszeit. Für jedes Tier müssen im Auslauf mindestens 4 Quadratmeter bei festen Ställen und 2,5 Quadratmeter bei mobilen Ställen zur Verfügung stehen. Die Auslauffläche muss überwiegend bewachsen sein und es müssen Strukturelemente vorhanden sein, die den Tieren Unterschlupf bieten.

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