
700 Millionen Euro für Ausstieg aus Nutztierhaltung
In den Niederlanden kann die Regierung ihre Bemühungen zum Abbau der Nutztierhaltung weiter vorantreiben. Die EU-Kommission hat hierzu nun ein mit 700 Mio. Euro ausgestattetes Programm genehmigt.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 21.08.2024Die Tierhaltung in und neben niederländischen Naturschutzgebieten soll weiter reduziert werden. Die Europäische Kommission hat hierzu Mitte August erneut ein umfangreiches Beihilfeprogramm der Regierung in Den Haag genehmigt. Im Rahmen der Regelung können nun 700 Mio. Euro bereitgestellt werden. Damit sollen bis zum 1. Oktober 2029 Landwirte für die freiwillige Schließung von Tierhaltungsanlagen in bestimmten Gebieten der Niederlande entschädigt werden.
Der Kommission zufolge haben die niederländischen Provinzen hierfür Gebietskulissen ausgewiesen. Dazu zählen Moore, Sandböden, Bachtäler sowie Landstriche in und neben Natura-2000-Gebieten. Das Programm steht kleinen und mittleren Viehhaltern offen, die ihre Viehzucht in den genannten förderfähigen Gebieten freiwillig aufgeben.
Als förderfähig gelten Betriebe, wenn die jährlichen Stickstoffemissionen des Standorts bestimmte Schwellenwerte erreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stilllegung eine ausreichende positive Auswirkung auf die Umwelt hat. Auch Mitnahmeeffekte sollen so vermieden werden.
Drei Ausstiegsprogramme aufgelegt
Laut der Brüsseler Behörde wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen und subventionierten Beratungsdiensten gewährt. Abgedeckt werden bis zu 100 % der beihilfefähigen Kosten. Eingeschlossen sind darin die Entschädigung für den Verlust von Produktionsrechten und -kapazitäten. Zudem sollen die Kosten für den Abbau und die Entsorgung der Produktionskapazitäten und andere Aufwendungen, die unmittelbar mit der Stilllegung des Standorts zusammenhängen, übernommen werden.
Bis Anfang April 2024 haben laut Angaben der niederländischen Regierungsbehörde für Unternehmertum (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland - RVO) insgesamt 1.343 Viehzüchter Anträge im Rahmen des Landesprogramms Lbv und des erweiterten Lbv-Plus-Programms gestellt. Rund 200 dieser Anträge stammen aus der Geflügelhaltung.
Die nun genehmigte Regelung ergänzt zwei bereits bestehende niederländische Beihilfeprogramme, die von der Kommission im Mai 2023 genehmigt wurden. Auch diese haben das Ziel, die Stickstoffeinträge in Naturschutzgebiete zu verringern. Damals wurden insgesamt fast 1,5 Mrd. Euro bereitgestellt. Viehhalter können allerdings nur an einer der drei Regelungen teilnehmen.