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Tierhaltungskennzeichnung

Gastronomie stellt sich gegen Tierhaltungskennzeichnung

Mehrere Wirtschaftsverbände sehen die vorgesehene Einbeziehung der Gastronomie in die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung durch das BMEL kritisch. Die Fleischwirtschaft befürchtet, dass die deutschen Landwirte den Markt der Außer-Haus-Verpflegung verlieren.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 23.10.2024
Tierhaltungskennzeichnung: Nein zur Ausweitung auf die Gastronomie. Mehrere Wirtschaftsverbände lehnen die Pläne des BMEL ab. © Gajus/Shutterstock.com
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Eine mögliche Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf den Außer-Haus-Verzehr sorgt bei betroffenen Wirtschaftsverbänden für Kritik. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Großhandelsverband Foodservice und der Verband der Deutschen Fleischwirtschaft (VDF) erteilten den Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) am 22. Oktober 2024 eine Absage. In einer gemeinsamen Stellungnahme begründeten die Verbände ihre Position mit einem hohen bürokratischen Aufwand, einem geringen Kundeninteresse sowie höheren Kosten für heimische Ware, die zum Nachteil gegenüber ausländischen Produkten würden.

Die Neuregelung werde dazu führen, dass die deutschen Landwirte den Markt der Außer-Haus-Verpflegung verlieren würden, warnte VDF-Hauptgeschäftsführer Steffen Reiter. Er forderte das BMEL auf, zunächst das bestehende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz praxisgerecht zu überarbeiten. Hier stehe man auch ohne die geplante Ausdehnung vor einem „organisatorischen Kolbenfresser“. Zuvor hatte sich der VDF gemeinsam mit den großen Agrarverbänden bereits gegen eine ebenfalls vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch ausgesprochen.

Nachdem der Bundestag das von Bundesminister Cem Özdemir eingebrachte Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen hat, ist das Gesetz im August 2023 in Kraft getreten. Die Tierhaltungskennzeichnung soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.
Nachdem der Bundestag das von Bundesminister Cem Özdemir eingebrachte Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen hat, ist das Gesetz im August 2023 in Kraft getreten. Die Tierhaltungskennzeichnung soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. © BMEL

Neues Bürokratiemonster droht

„Die deutschen Gastronomen leiden unter der Mehrwertsteuererhöhung, erheblichen Kostensteigerungen und überbordender Bürokratie“, erklärte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Die Ausdehnung der Tierhaltungskennzeichnung auf den Außer-Haus-Verzehr erzeuge ein „neues Bürokratiemonster“ und stelle sowohl die Betriebe als auch die Lebensmittelkontrolle vor praktisch kaum lösbare Aufgaben.

Laut dem Geschäftsführer des Großhandelsverbands Foodservice, Marcus Schwenke, beziehen Gastronomen und ihre Lieferanten Schweinefleisch nicht immer von derselben Quelle oder Haltungsform. Häufig seien Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend. Rezepturen und die Zusammensetzung der Gerichte änderten sich daher regelmäßig. „Jede Abweichung bei Schweinefleisch aus Deutschland würde bedeuten, dass Speisekarten, Schilder und Webseiten ständig angepasst werden müssten“, so Schwenke. Die damit verbundene Bürokratie untergrabe die Wettbewerbsfähigkeit einer Branche, die seit Jahren im Krisenmodus stecke.

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