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Aviäre Influenza

Österreich: Stallpflicht für Geflügelbetriebe in 25 Bezirken

Die Vogelgrippe breitet sich in Österreich weiter aus. Nach vier Ausbrüchen der Tierseuche auf Betrieben wurde das ganz Land zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 08.11.2024
In 25 Bezirken in Österreich muss Geflügel vorerst im Stall bleiben. © Matee Nuserm/Shutterstock.com
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Die Vogelgrippe ist im österreichischen Wirtschaftsgeflügelbestand weiter auf dem Vormarsch. In einem großen Legehennenbetrieb im niederösterreichischen Bezirk Amstetten wurde Ende Oktober ein Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt. Dem folgten Ausbrüche auf drei weiteren Betrieben. Am Donnerstag (7.11.) verschärfte das Gesundheitsministerium die Maßnahmen gegen die Tierseuche. Um die Ausbreitung einzudämmen, wurde ganz Österreich mit Wirkung zum 8. November zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt.

Gesundheitsministerium verhängt Stallpflicht

Für die Geflügelhalter gelten nach Angaben des Ministeriums damit strengere Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln bestmöglich durch technische Vorrichtungen verhindern. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf zudem nur noch im Stall oder in einem Unterstand erfolgen, nicht aber im Freien. Zudem darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.

25 Bezirke in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und im Burgenland wurden zudem als Gebiete mit einem stark erhöhten Risiko eingestuft. Dort gilt für Betriebe mit mehr als 50 Tieren Stallpflicht. Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind davon ausgenommen, sofern eine Trennung von Enten und Gänsen sichergestellt und ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sind. Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Alle Betriebe werden von Amtstierärzten untersucht.

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