Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
GLÖZ 5

Erosionsschutzverordnung beschlossen

Ministerrat beschließt Erosionsschutzverordnung für Baden-Württemberg.

von MLR erschienen am 20.03.2025
Die neue Erosionsschutzverordnung ermöglicht den Pflugeinsatz auch auf erosionsgefährdeten Flächen. © Jonas Klein
Artikel teilen:

„Mit unserer neuen Erosionsschutzverordnung Baden-Württembergs stellen wir die rechtliche Grundlage zur Ausweisung der Erosionskulisse neu auf und sichern den Pflugeinsatz auf erosionsgefährdeten Flächen durch Maßnahmen die dem Erosionsschutz gleichwertig Rechnung tragen“, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Mittwoch dieser Woche anlässlich der vom Ministerrat beschlossenen Erosionsschutzverordnung.

Nach Hauks Worten soll die Ausgestaltung der Erosionsschutzverordnung Kalenderwirtschaft verringern und zur Entbürokratisierung beitragen. Die landwirtschaftlichen Betriebe erhielten mehr Handlungsspielraum und eine größere situative Flexibilität. „Wir nutzen damit alle Handlungsspielräume, die uns der Bund eingeräumt hat, um unsere heimische Landwirtschaft zu entlasten“, betonte der Minister.

Mit der aktuellen GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 wurden die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) durch den Bund erweitert. Anhand der geänderten Vorgaben zu „Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion“ (GLÖZ 5) müssen die Länder die Erosionskulisse neu ausweisen. Des Weiteren ist die wendende Bodenbearbeitung mit dem Pflug innerhalb dieser Erosionskulisse stark eingeschränkt oder teilweise verboten.

Die Bundesvorschrift räumt den Ländern allerdings die Möglichkeit ein, gleichwertige Maßnahmen zum Erosionsschutz in einer entsprechenden Rechtsvorschrift zu definieren. Von dieser Ermächtigungsnorm hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Die neue Verordnung tritt im April 2025 in Kraft. Die Kulisse zur Verordnung ist im ,Geoportal BW‘ einsehbar.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.