Bei einem Verkehrsunfall wird zum Beispiel der Schlepper und der Anhänger von einem Landwirt beschädigt. Die Reparaturrechnung des Landmaschinenherstellers für die Beschädigungen beläuft sich auf 30.000 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer, also 5700 Euro. Der pauschalierende Landwirt verlangt nun von der Versicherung des Unfallverursachers den Ausgleich der Bruttorechnung in Höhe von 35.700 Euro. Oftmals sind die Versicherungen aber nur bereit, dem Landwirt den Nettobetrag von 30.000 Euro als Schadensersatz zu zahlen. Beim Pauschalieren gibt es den vollen Betrag Eine Erstattung der Umsatzsteuer durch die Versicherung scheidet nur in den Fällen aus, in denen der Land- und Forstwirt zur Umsatzsteuer optiert hat, also die...