Neue Spielregeln für den Hofladen
Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes gelten für die Vermarktung von eigen- und fremd-erzeugten Produkten neue Spielregeln. Für die Direktvermarkter wird die Abrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe jetzt einfacher.
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Vor dem Hintergrund sinkender Verkaufserlöse vermarkten immer mehr Landwirte ihre Produkte selbst. Um aber die Attraktivität des Angebots zu erhöhen, wird das Sortiment um zugekaufte Waren unterschiedlicher Art erweitert. Damit verhalten sich die Landwirte aber händlertypisch und somit gewerblich. Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen In puncto Umsatzsteuer gilt bei sämtlichen Zukaufprodukten eines landwirtschaftlichen Betriebes, unabhängig davon ob es sich um betriebstypische Erzeugnisse handelt oder nicht, bereits seit 1. Juli 2008 die Regelbesteuerung. Sobald Zukaufprodukte unverarbeitet weiterveräußert werden, muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Einen Freibetrag für den Weiterverkauf der Produkte gibt es nicht. Für...