Die Abmachungen müssen klar sein
Damit es mit den neuen Arbeitnehmern keinen Ärger gibt, sollten Formalitäten beim Arbeitsvertrag beachtet werden.
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m Streitigkeiten zu vermeiden, sollten die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem schriftlichen Vertrag niedergeschrieben werden. Gerade bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Das Nachweisgesetz schreibt verpflichtend vor, dass auch Aushilfskräfte mit einer schriftlichen Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art der Tätigkeit und die Vergütung einzustellen sind. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist zusätzlich das Teilzeitbefristungsgesetz zu beachten. Eine Befristung kann nur wirksam vereinbart werden, wenn sie schriftlich niedergelegt ist. Die Rechtsprechung legt diese Voraussetzung für die Schriftform sehr eng aus. Der schriftliche Arbeitsvertrag...