Saatgutverkehrsgesetz beachten
Saatgut ist in Deutschland durch das Sortenschutz- und das Saatgutverkehrsgesetz geschützt. Saatgut von landwirtschaftlichen Arten darf deshalb nur in Verkehr gebracht werden, wenn es als zertifiziertes Saatgut anerkannt ist.
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Das Saatgutverkehrsgesetz schützt den Landwirt als Saatgutkäufer. Denn bei der Anerkennung wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unter anderem an die Reinheit und die Keimfähigkeit überprüft und von den Saatgutverkehrskontrollstellen der jeweiligen Bundesländer überwacht. Nach dem Sortenschutzgesetz darf nur der Züchter einer Sorte über die Vermehrung und das InVerkehr-Bringen entscheiden. Über die bei der Vermehrung zu entrichtenden Lizenzgebühren wird er für seine Vorleistungen entlohnt. Aktuell bieten Landwirte Senf zur Begrünung, Luzernesaat oder Wintergerste der Sorte XY zum Verkauf an (wir berichteten in BW agrar 39/06, Seite 7). Dies verstößt gegen das Saatgutverkehrsgesetz. Wer nicht anerkanntes Saatgut in Verkehr bringt,...