Höherer Beitrag für Betriebe ohne BHV1-Status
Rinder haltende Betriebe ohne BHV1-Status müssen ab 2007 je Tier einen um zwei Euro höheren Tierseuchenkassenbeitrag zahlen. Darauf weist die TSK Baden-Württemberg hin.
- Veröffentlicht am
Da die BHV1-Infektion des Rindes für die betroffenen Betriebe gravierende finanzielle Folgen hat und ein einmal infiziertes Rind lebenslang ansteckend bleibt, wird die Viruskrankheit seit dem Jahr 2000 staatlich bekämpft. Die BHV1-Basisuntersuchung wurde für alle Milchviehbetriebe, Mutterkuhbetriebe und auf Rinderaufzucht spezialisierten Betriebe Pflicht. Trotzdem gibt es noch eine Reihe von Betrieben, die keinen BHV1-Status haben und somit eine Gefahr für die BHV1-freien Betriebe darstellen. Nachdem die TSK bereits im November 2005 auf die höheren Beiträge ab 2007 hingewiesen hat, werden diese nun zum Jahreswechsel eingefordert. Betriebe ohne BHV1-Status können diesen noch bis zum Jahresende erlangen. Ob der Betrieb dann als positiv oder...