Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Bauherr muss bei Kündigung des Bauvertrages zahlen

Anbieter so genannter Ausbauhäuser dürfen vertraglich festlegen, dass ihre Kunden bei Vertragskündigung 15 Prozent des Baupreises als Aufwandsentschädigung zahlen müssen. Der D.A.S. Rechtsschutz zufolge erklärte das Oberlandesgericht Koblenz eine entsprechende Vertragsklausel für wirksam. OLG Koblenz, Az. 8 U 1030/09.

Veröffentlicht am
Verträge über den Bau des neuen Eigenheims kann man in verschiedenen Varianten abschließen. Man kann ein Haus schlüsselfertig erstellen lassen oder sich einen Teil der Arbeit selbst vornehmen – die so genannte „Muskelhypothek“ schont den Geldbeutel. Welche Variante man auch wählt, den zugrunde liegenden Vertrag sollte man sich genau durchlesen. Von seinem Inhalt hängt nicht nur die Haftung im Fall von Baumängeln ab, sondern er kann auch eine Aufwandsentschädigung für den Fall vorsehen, dass man ihn vorzeitig kündigt. Dies ist aus Sicht des Bauunternehmers eine Absicherung dagegen, dass seine Kunden zu einem Zeitpunkt abspringen, zu dem er schon Material angekauft, Maschinen herangeschafft und Arbeiter eingeplant hat. Der Fall:...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.