Bauherr muss bei Kündigung des Bauvertrages zahlen
Anbieter so genannter Ausbauhäuser dürfen vertraglich festlegen, dass ihre Kunden bei Vertragskündigung 15 Prozent des Baupreises als Aufwandsentschädigung zahlen müssen. Der D.A.S. Rechtsschutz zufolge erklärte das Oberlandesgericht Koblenz eine entsprechende Vertragsklausel für wirksam. OLG Koblenz, Az. 8 U 1030/09.
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