Steuerrecht: Neue Grenzen zum Gewerbe
Für die steuerliche Abgrenzung von Landwirtschaft und Gewerbe bestehen im Einkommensteuerrecht andere Abgrenzungskriterien wie im Umsatzsteuerrecht. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes gelten für den Bereich der Einkommensteuer spätestens ab dem 1. Juli 2011 neue Regelungen.
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Im Grundsatz geht es um die Frage, ob die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte an den Endverbraucher noch dem Bereich der Landwirtschaft zugeordnet werden kann, oder ob die Direktvermarktung eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Bereits im vergangenen Jahr wurden vom Bundesfinanzhof für die einkommensteuerliche Abgrenzung neue Regelungen aufgestellt. Nach diesem Urteil stellt die Vermarktung von unbearbeiteten selbsterzeugten landwirtschaftlichen Produkten immer eine landwirtschaftliche Tätigkeit dar. Auf die Art der Vermarktung kommt es nicht an. Zu diesen so genannten Eigenerzeugnissen gehören sämtliche selbsterzeugten land- und forstwirtschaftlichen Urprodukte, jedoch auch alle Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe die im Rahmen der...