Neue Regeln für Erntehelfer aus Rumänien und Bulgarien
Arbeitgeber von rumänischen und bulgarischen Saisonkräften können aufatmen. Sie müssen 2012 keine Komplikationen mit der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mehr fürchten. Denn ab Jahresbeginn können sie rumänische und bulgarische Erntehelfer ohne Einschaltung der ZAV beschäftigen. Dass es dennoch noch einiges zu beachten gibt, erläutert Rechtsanwältin Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauernverbandes.
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