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Versammlung bei Butterwerke Langenau eG war nichtig

Die Butterwerke Langenau eG war eine der fünf Teilhabergenossenschaften der Allgäuland Käsereien GmbH. Die juristische Aufarbeitung der Misstände bei der Allgäuland Käsereien GmbH und ihren Teilhabergenossenschaften hat jetzt zu einem ersten Ergebnis geführt, meldet top agrar online.

Veröffentlicht am
Das Oberlandesgericht Stuttgart, so top agrar, verfügte Ende April, dass die Generalversammlung der Butterwerke Langenau eG vom Herbst 2011 nichtig ist, weil die Einberufung der Versammlung mangelhaft war (AZ: 13 U 12/12). Die Butterwerke Langenau eG war vor dem Verkauf an Arla Foods eine der fünf Teilhabergenossenschaften der Allgäuland Käsereien GmbH. „In der Konsequenz bedeutet dies, dass alle Entscheidungen dieser Generalversammlung nichtig sind“, so Rechtsanwalt Dr. Dirk Schuhmacher, der den klagenden Landwirt vertreten hat. In der betreffenden Generalversammlung wurde nicht nur der Jahresabschluss der Genossenschaft festgestellt und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, sondern auch der Übertragung...
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