Steuernachzahlungen gefährden Liquidität
- Veröffentlicht am

Die Anforderungen an die Liquiditätssicherung nehmen bei stärker schwankenden Preisen zu. Voraussetzung für eine erfolgreiche Steuerung ist eine umfassende Kenntnis der betriebseigenen Daten und der Märkte. Wesentliche Ansatzpunkte sind:
- Falls erforderlich Festgelder und Rücklagen auflösen.
- Klarheit über Höhe und Fälligkeit von Zins und Tilgung beim Einzelkredit liefert der kostenlose Zins- und Tilgungsplan.
- Die zu erwartenden Zahlungen, beispielsweise für Betriebsmittel, betriebliche und private Versicherungen, Pachtzahlungen und sonstige Abgaben lassen sich aus dem vorjährigen Ertrags- und Aufwandsjournal für Sachkonten entnehmen.
- Je nach forstwirtschaftlicher Zweckmäßigkeit und Preiserwartung kann der Holzeinschlag die Liquidität verbessern.
- Flächenabhängige Förderbeträge, vorrangig die Betriebsprämie, werden jährlich bereitgestellt und sind für die Liquidität wichtige Stützen.
- Meist wird der Privataufwand unterschätzt. Eine möglichst genaue Kenntnis ist geboten, um die für den Betrieb verbleibenden Mittel abzuschätzen zu.
- Wahrnehmung der Preisvorteile beim Einkauf von Betriebsmitteln/Maschinen sowie Verkauf eigener Produkte durch Vergleich der Konditionen (Preise, Skonto, Zahlungsziel) verschiedener Anbieter.
- Für den Kauf von Betriebsmitteln gibt es günstige Zinskonditionen über das Förderdarlehen „Produktionssicherung“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder über einen auf etwa vier bis sechs Monate befristeten Saisonkredit bei der Hausbank.
- Die Rentenbank stellt bei einem Umsatz-/Ergebnisrückgang in Futterbaubetrieben von mehr als 30 Prozent ein günstiges Liquiditätshilfeprogramm zur Verfügung.
- Beim Girokonto ist häufig eine Erhöhung der zu geringen Kreditlinie erforderlich.
- Bei auslaufenden Kreditverträgen und weiterem Darlehensbedarf empfiehlt sich eine Sicherung der Anschlussfinanzierung durch ein Forwarddarlehen. Der Aufschlag auf das aktuelle Zinsniveau ist derzeit gering.
Kredite im Überblick
Die Ermittlung der gesamten Kapitaldienstbelastung ist nicht nur bei angespannter finanzieller Lage unverzichtbar für eine gesicherte Liquidität, sondern auch bei mehreren Krediten und verschiedenen Darlehensgebern, einschließlich Land- und Maschinenhandel. Erst die Zusammenfassung der vielen Kontoabbuchungen zum gesamten Kapitaldienst ermöglicht den Vergleich mit der derzeitigen und künftigen Kapitaldienstfähigkeit und die Beurteilung neuer Kredite (siehe Teil I).
Viele Hausbanken beklagen ein fehlendes schlüssiges Konzept zur Beurteilung der nachhaltigen Tragbarkeit des Kapitaldienstes, auch für neue Darlehen. Das Konzept muss sich auf die realistische Beurteilung der betrieblichen Rentabilität und Liquidität stützen. Dabei besteht auch die Chance zur Neustrukturierung der bestehenden Darlehen.
Steuern und Liquidität
Gerade bei einer zu erwartenden rückläufigen Rentabilität und Liquidität ist eine frühzeitige Kenntnis der künftigen Steuerlast wesentlich, damit die Steuer nicht zur Liquiditätsfalle wird. Für die vierteljährliche Vorauszahlung (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) ist maßgebend, welcher Gewinn angesetzt wird. Dabei werden in der Regel vom Finanzamt die Einkünfte der letzten Steuerveranlagung als Basis verwendet. Ob dies für den Betrieb realitätsnah und somit zweckmäßig ist, bedarf einer eingehenden steuerlichen Beratung.
Wird durch die bisherigen Zahlungen nicht die insgesamt zu zahlende Einkommensteuer abgedeckt, ist am Ende des Jahres der noch fehlende Restbetrag als Nachzahlung zu leisten. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, kann die Höhe der Vorauszahlung angepasst werden. Wurde die Einkommensteuer-Vorauszahlung vom Finanzamt zu hoch angesetzt, kann ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden. Nach eigener Prüfung sollte, falls erforderlich, beim Finanzamt die Anpassung der Vorauszahlungsbescheide beantragt werden. Dies sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Eine zeitnahe Abgabe der Steuererklärung ist bei mutmaßlicher Nachzahlung geboten, um bei der später fälligen etwaigen Nachzahlung Nachzahlungszinsen zu vermeiden.
Steuersenkende Möglichkeiten
Bei einer unerwartet hohen Nachzahlung ist vom Steuerberater zu prüfen, ob in nächster Zeit steuerlich relevante Investitionen anstehen, um steuersenkende Möglichkeiten auszuschöpfen. Geplante Maßnahmen zur Gewinnerhöhung wie eine Stallerweiterung können zeitversetzt zu erheblichen Nachzahlungen führen. Falls dies bei der Schätzung des künftigen Gewinns und der davon abhängigen Steuervorauszahlungen mangels Mitteilung an die Steuerverwaltung nicht berücksichtigt wird.
Der Steuerpflichtige muss sich überlegen, ob er besser mehr vorauszahlt oder eher eine höhere Abschlusszahlung leistet. Bei der Abwägung ist wesentlich, ob eine hohe Nachzahlung womöglich mit einer ungünstige Liquiditätslage zusammentrifft. Letztlich sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen nur vorläufig. Maßgebend ist der Steuerbescheid. Finanzämter orientieren sich bei der Höhe der Steuervorauszahlung oft an überhöhten Werten, da sie ein gutes Geschäftsjahr unterstellen. Der Betrieb parkt dann sinngemäß sein Geld beim Finanzamt, das ihm bei seiner Finanzierung fehlt. Andererseits ist zu bedenken, dass durch Steuervorauszahlungen dem Betrieb auch insofern gedient ist, da häufig für die Steuer nicht entsprechend Geld zurückgelegt wird. Folgende Grundsätze sind für die Steuervorauszahlung wesentlich:
- Selbst bei knapper Liquidität sollte der Unternehmer Rücklagen für die Steuer bilden.
- Bei überhöhten Steuervorauszahlungen fehlt das Geld im Unternehmen, beispielsweise für Investitionen. Mit einer beachtlichen Rückerstattung am Ende des Geschäftsjahres ist dem Unternehmen nicht unbedingt gedient.
- Steuervorauszahlungen auf der Grundlage von zurückliegenden wirtschaftlich guten Jahren muss man nicht akzeptieren.
- Es empfiehlt sich, eine eigene Steuerschätzung aufgrund des errechneten Gewinns, geplanter Investitionen und Entwicklung der Rentabilität zu erstellen.
- Liegt die selbst ermittelte
- Steuerlast wesentlich unter der Schätzung des Finanzamtes, kann eine Herabsetzung der Vorauszahlung beantragt werden.
- Ein Jahr mit überdurchschnittlichem Betriebsergebnis kann Anlass für Investitionen sein, um eine steuerliche Entlastung zu erzielen. Die Steuerersparnis ist bei höherem zu versteuernden Einkommen größer als bei mittlerem oder unterdurchschnittlichem Einkommen. Im Vordergrund sollte aber nicht die Steuerersparnis stehen, sondern die Beurteilung des Gesamtbetriebes.
Festzuhalten bleibt: Die Kernproblematik liegt darin, dass sich gute Erlöse „im Kopf festsetzen“ und erhebliche Steuern aus guten Jahren erst in den weniger erfolgreichen Jahren fällig werden. Gerade bei zu erwartenden Liquiditätsproblemen ist eine frühzeitige Kenntnis der künftigen Steuerlast wesentlich, um nicht in die Liquiditätsfalle zu geraten. Flankierend ist eine Rücklagenbildung geboten. Bei fehlender Liquiditätsplanung wird die noch fällige Steuerbelastung gerne vergessen oder unterschätzt. Im Extremfall werden Steuerzahlungen für zweieinhalb Jahre auf einmal fällig, zum Beispiel eine größere Steuernachzahlung für 2013, eine nachträgliche Vorauszahlung für 2014 und eine laufende Vorauszahlung für 2015. Damit dies nicht passiert, sollte man sich frühzeitig mit seinem Steuerberater zusammensetzen. | Dr. Alfred Albrecht, Augsburg
Mit dem PC planen
Bewährt hat sich die monatliche oder vierteljährige Liquiditätsplanung mit dem kostenlos verfügbaren Programm „Liquid 3.03“, http://www.lel-gmuend.de. Grundlage ist der vorjährige Buchführungsabschluss, das Ertrags- und Aufwandsjournal, der Zins- und Tilgungsplan und der aktuelle laufende Geldrückbericht.
Eine Stundung ist meist keine Lösung
Bei der Liquiditätsplanung ist zu beachten, dass ein Antrag auf Stundung nach Paragraf 222 AO (Abgabenordnung) vom Finanzamt meist kritisch beurteilt wird. Voraussetzung für eine Stundung der Vorjahressteuer ist, dass die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch auf die Steuerschuld durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Eine Stundung setzt auch voraus, dass der Steuerpflichtige aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht über die erforderlichen Mittel verfügt. Wegen Hitze und Trockenheit in diesem Jahr hat der baden-württembergische Finanzminister mit Erlass vom 20. August 2015 die Finanzämter angewiesen, „das steuerliche Instrumentarium so weit wie möglich auszuschöpfen“ (siehe BWagrar 37/S. 30). Danach sollen die Ämter „alle erdenklichen Maßnahmen“ zur Verfügung stellen, um den Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. In Betracht kommen Maßnahmen wie Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Erhebung von Säumniszuschlägen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.