"Klar sehen" Seminar, Teil II: Tipps für den Ausstieg
Steuern, Pachtverträge, Zahlungsansprüche und das Altersgeld sind wichtige Themen. Dies wurde am dritten Seminartag der Betriebswirtschaftlichen Tage „Klar sehen“ in Bad Waldsee mehr als deutlich. Fast 40 Teilnehmer kamen.
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Was alles zum Betriebsvermögen zählt und wie man es bewerten kann, darüber informierte Franz Bühler vom Kreisbauernverband Allgäu-Oberschwaben. Dabei sind die Abgrenzungen oft gar nicht so einfach. Zum Betriebsvermögen zählen neben den Flächen, die Gebäude wie der Stall oder der Maschinenschuppen. Außerdem gibt es immaterielle Wirtschaftsgüter wie Milchquoten sowie lebendes und totes Inventar, also Maschinen oder die Tiere. Der Forst, so Bühler, wird steuerlich separat betrachtet. Und bei Solaranlagen beispielsweise liegt ein eigener Teilbetrieb vor, bei dem es sich um gewerbliches Betriebsvermögen handelt. Gründe für die Überführung des Betriebsvermögens ins Privatvermögen können sein: Der Betrieb wird definitiv nicht weitergeführt,...