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Afrikanische Schweinepest

Polen plant einen Schutzzaun

In Polen treten Ende Februar verschärfte Sicherheitsbestimmungen zum Schutz von Haus-schweinebeständen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Kraft. Sie sehen unter anderem vor: zusätzliche Befugnisse für die Behörden, verstärkte Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten für Tierärzte in Schweinebetrieben.
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So kann zum Beispiel der zuständige Tierarzt die Schließung einer Schweinehaltung anordnen, sofern der Landwirt die behördlichen Vorgaben bei den Biosicherheitsmaßnahmen gegen die ASP nicht ordnungsgemäß einhält. Gleichzeitig plant Polen einen Schutzzaun entlang der Grenze zu Weißrussland und der Ukraine, um die Einwanderung möglicher ASP-infizierter Wildschweine zu verhindern. Das hierzu entsprechende Gesetz soll spätestens Ende März vorliegen. Die Kosten eines deratigen Schutzzaunes werden auf rund 30,2 Mio. Euro beziffert.

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