Grünes Licht für Helfer aus Bulgarien
Am 17. April 2008 ist endlich die Vermittlungsabsprache mit Bulgarien unterzeichnet worden. Das bedeutet, dass fortan Arbeitnehmer aus Bulgarien ebenfalls für bis zu vier Monate im Jahr als Erntehelfer beschäftigt werden dürfen. Anträge, die Landwirte im Vertrauen auf das Inkrafttreten der Absprache bei den Arbeitsagenturen gestellt haben, werden bereits bearbeitet. Nicole Spieß, LBV-Sozialreferentin, stellt die geltenden Bestimmungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften vor.
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Mit dem Beitritt zur EU benötigen bulgarische Staatsbürger, die eine Saisonarbeit in Deutschland aufnehmen, kein Visum mehr für die Einreise. Jedoch muss für die Dauer der Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ebenso wie bei Arbeitskräften aus Polen und Rumänien die benötigte Arbeitserlaubnis-EU vor der Arbeitsaufnahme bei der Agentur für Arbeit eingeholt werden. Der Landwirt muss frühzeitig, etwa drei Monate vor Beginn der Beschäftigung, jede arbeitserlaubnispflichtige Aushilfskraft einzeln bei der örtlichen Arbeitsagentur mit dem Vordruck „Einstellungszusage/Arbeitsvertrag (EZ/AV)“ anfordern (Gebühr: 60 Euro). Über die ausländische Arbeitsvermittlung erhält der Erntehefer den EZ/AV und bringt diesen unterschrieben...