Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Grünes Licht für Helfer aus Bulgarien

Am 17. April 2008 ist endlich die Vermittlungsabsprache mit Bulgarien unterzeichnet worden. Das bedeutet, dass fortan Arbeitnehmer aus Bulgarien ebenfalls für bis zu vier Monate im Jahr als Erntehelfer beschäftigt werden dürfen. Anträge, die Landwirte im Vertrauen auf das Inkrafttreten der Absprache bei den Arbeitsagenturen gestellt haben, werden bereits bearbeitet. Nicole Spieß, LBV-Sozialreferentin, stellt die geltenden Bestimmungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften vor.
Veröffentlicht am
Mit dem Beitritt zur EU benötigen bulgarische Staatsbürger, die eine Saisonarbeit in Deutschland aufnehmen, kein Visum mehr für die Einreise. Jedoch muss für die Dauer der Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ebenso wie bei Arbeitskräften aus Polen und Rumänien die benötigte Arbeitserlaubnis-EU vor der Arbeitsaufnahme bei der Agentur für Arbeit eingeholt werden. Der Landwirt muss frühzeitig, etwa drei Monate vor Beginn der Beschäftigung, jede arbeitserlaubnispflichtige Aushilfskraft einzeln bei der örtlichen Arbeitsagentur mit dem Vordruck „Einstellungszusage/Arbeitsvertrag (EZ/AV)“ anfordern (Gebühr: 60 Euro). Über die ausländische Arbeitsvermittlung erhält der Ern­tehefer den EZ/AV und bringt diesen unterschrieben...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.