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Agrardiesel

Antragstellung über das BuG-Portal

Zum 1. Januar 2021 hat die Zollverwaltung das Antragsverfahren für die Agrardieselentlastung geändert. Hintergrund ist das Inkrafttreten der Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer. Die Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) löst das bisherige Verfahren der Onlineformulare ab, bei dem nach elektronischer Übermittlung des ausgefüllten Antrags ein komprimierter Antrag ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden musste.

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  Betankung der Einsatzfahrzeuge: Landwirte können die Agrardieselentlastung ab Januar 2021 über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) beantragen.
Betankung der Einsatzfahrzeuge: Landwirte können die Agrardieselentlastung ab Januar 2021 über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) beantragen.CEMO GmbH
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Durch das BuG wird die vollumfänglich elektronische und papierlose Antragstellung ermöglicht. Dieses Portal soll zudem die Möglichkeit für die Antragsteller schaffen, den Status ihrer gestellten Anträge zu verfolgen sowie online mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten. Als Voraussetzung für die Beantragung der Agrardieselentlastung über das BuG ist eine einmalige Registrierung und sichere Identifizierung mittels ELSTER-Zertifikat vorgesehen. Nach Informationen des Zolls benötigen Landwirte für die Identifikation im BuG-Portal ein „ELSTER-Zertifikat für Organisationen“, unabhängig davon, welche Rechtsform das landwirtschaftliche Unternehmen hat.

Bisheriges Online-Verfahren nicht mehr zulässig

Bisher war es möglich, die Agrardieselentlastung entweder in Papierform oder im Online-Verfahren zu beantragen. Bund und Länder sind verpflichtet, bis Ende 2022 das sogenannte Online-Zugangsgesetz umzusetzen. Dadurch ist das bisherige Online-Verfahren ab dem Antragsjahr 2020 (Beantragung ab 1. Januar 2021) nicht mehr zulässig und wird durch die Antragstellung über das BuG-Portal ersetzt. Übergangsweise kann die Antragstellung in Papierform weiterhin bis 2023 vorgenommen werden. Bisherige Antragsteller wurden im November 2020 von der Zollverwaltung über das geänderte Antragsverfahren informiert. Sie erhielten befristet die Möglichkeit einer vereinfachten Registrierung. Wurde diese Frist versäumt, muss der Antragsteller nun über die Homepage des Zolls eine Neu-Registrierung vornehmen.

Grundsätzlich gilt:

  • Online-Anträge werden prioritär bearbeitet.
  • Bei Bedarf (Rückfragen, Anforderung von weiteren Unterlagen) werden die Antragsteller zukünftig nur einmal vom zuständigen Hauptzollamt angeschrieben. Bei mangelnder Mitwirkung (keine Reaktion) des Antragstellers wird der Antrag abgelehnt.
  • Vermehrte Rückfragen vom Hauptzollamt wegen Mehrverbrauchs werden aufgrund von Prüfungen durch den Bundesrechnungshof notwendig.

Papieranträge: Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren (bis 2023) können alternativ zur Antragstellung über das neue BuG-Portal weiterhin Anträge in Papierform eingereicht werden. Die Formulare 1140 (Vollständiger Antrag) und 1142 (Kurzantrag) werden als PDF-Dokumente auf der Website der Zollverwaltung angeboten. Sie können jedoch lediglich blanko ausgedruckt werden, ein elektronisches Ausfüllen am Computer ist nicht möglich. Die Anträge müssen bis spätestens 30. September beim Hauptzollamt eingegangen sein: Adresse:

  • HZA Dresden, Postfach 10 02 27, 01072 Dresden oder
  • HZA Dresden, Schützenhöhe 24/26, 01099 Dresden
  • oder per E-Mail: poststelle.hza-dd-loeb@zoll.bund.de

Online-Dienstleistung über das BuG-Portal

Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Dienstleistung "Agrardieselentlastung" über das BuG-Portal zur Verfügung. Das bisherige Verfahren der Online-Antragstellung wird hierdurch abgelöst. Hier kann der Entlastungsantrag, nach vorheriger Registrierung, am Computer ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt (Online-Antrag). Um die Dienstleistung der digitalen Antragstellung im Bürger- und Geschäftskundenportal nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  •  ELSTER-Zertifikat für Organisationen, welches die geschäftliche Tätigkeit anzeigt (auch für Einzelunternehmen und für Nebenerwerbslandwirte). Das ELSTER-Zertifikat ist eine Datei, die über die Website www.elster.de beantragt bzw. erstellt werden muss. Hierfür ist eine Registrierung in mehreren Schritten auf dieser Website notwendig.
  • Der erste Schritt ist das Erstellen eines Benutzerkontos durch den Antragsteller auf http://www.elster.de. Für die Erstellung der Zertifikatsdatei (ELSTER-Zertifikat für Organisationen) erhält der Antragsteller anschließend aus Sicherheitsgründen Aktivierungsdaten per E-Mail und per Post. Mit diesen Aktivierungsdaten kann das ELSTER-Zertifikat heruntergeladen und gespeichert werden.
  • Registrierung und Eröffnung eines Geschäftskundenkontos auf dem BuG-Portal mithilfe des ELSTER-Zertifikats.

Bisherige Antragsteller konnten befristet die sogenannte vereinfachte Registrierung nutzen, bei der alle Vorjahresdaten automatisch vorausgefüllt werden. Siehe hierzu Anschreiben und Link direkt vom Hauptzollamt.

Bei Fragen zum BuG steht montags bis freitags zwischen 7:00 und 18:00 Uhr folgende telefonische Hotline zur Verfügung: Tel. 0351-44834-555 oder per E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de

Bei Fragen zum Agrardieselantrag selbst steht montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:00 bis 15:00 Uhr folgende telefonische Hotline zur Verfügung: Tel. 0395-3503-534 oder per E-Mail: poststelle.hza-dd-loeb@zoll.bund.de

Vertreterregelung

Derzeit ist die Antragstellung über das BuG-Portal aus technischen Gründen nur durch den Antragsteller selbst möglich. Die Antragsberater des LBV sowie die zuständigen Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen stehen jedoch selbstverständlich beratend zur Verfügung. Der LBV versucht derzeit mit Hochdruck über den Deutschen Bauernverband eine möglichst schnelle Möglichkeit einer Vertreterregelung zu erreichen. Alternativ wäre aus Sicht des LBV die Beibehaltung des bisherigen Online-Verfahrens als Übergangslösung für dieses Jahr sinnvoll. Eine konkrete Lösung ist derzeit leider noch nicht in Sicht.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html

 

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