Rentenlücke schließen
Trotz schwieriger Bedingungen beim Sparen sollten Landwirte ihre Altersvorsorge auch 2022 nicht aus den Augen verlieren. Für die kommenden Monate muss allerdings mit weiterhin niedrigen Zinsen und steigenden Preisen gerechnet werden. Was nach wie vor brummt, sind die Börsen, weshalb immer mehr Menschen bei der Geldanlage und der Vorsorge auf Aktien setzen.
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Wegen des Teilsicherungscharakters der Alterssicherung der Landwirte fallen die Altersrenten deutlich niedriger aus als in der allgemeinen Rentenversicherung. Bei Renteneintritt beträgt diese Altersrente nach 45 eingezahlten Beitragsjahren rund 650 Euro pro Monat brutto. Zieht man die Beiträge zur Sozialversicherung ab, bleiben einem etwa 600 Euro im Monat vor Steuer zur Verfügung. In der Regel muss zwar auf dem Hof keine Miete bezahlt werden beziehungsweise es gibt zusätzliche Altenteilleistungen und/oder Pachteinnahmen. Je nach individueller Situation bleibt aber dennoch häufig eine nicht unerhebliche Rentenlücke bestehen, um die Lebenshaltungskosten im Alter bestreiten zu können. Bei der Rentenlücke handelt es sich um die Differenz aus dem geschätzten Bedarf im Alter und der gesetzlichen Altersrente.
Frühzeitig mit Sparen beginnen
Am besten lässt sich diese Lücke schließen, wenn man frühzeitig, also schon ab dem Alter von 20 Jahren, mit dem Sparen anfängt. In der Praxis ist das aber nicht immer einfach. Zum einen muss man überhaupt erst einmal Geld übrig haben, das man zurücklegen kann. Viele haben das nicht oder nur sehr wenig. Zumal die Lebenshaltungskosten in letzter Zeit deutlich gestiegen sind, im Dezember 2021 lag die Teuerungsrate in Deutschland bei 5,3 Prozent, so hoch wie schon lange nicht. Zum anderen ist das Sparen wegen der niedrigen Zinsen seit Jahren erschwert. Was also tun, um im Alter nicht zu verarmen?
Um das zu verhindern, legen viele ihr Geld in Aktien oder Aktienfonds an beziehungsweise am einfachsten und günstigsten in Indexfonds (ETFs). Der Deutsche Leitindex (Dax) lag unlängst bereits bei über 16.000 Punkten (plus 16 Prozent im Jahr 2021). Mit Blick auf das kommende Jahr äußerten sich renommierte Fondsmanager gegenüber dem Handelsblatt am 6. Januar jedoch durchaus vorsichtig. Das Wachstum von 2021 ließe sich nicht so einfach fortsetzen. Durch die gegenüber den Vorjahren höhere Bewertung der Aktien gebe es vielfältige Risiken. Um auf Nummer sicher zu gehen, setzen die Manager in großen Teilen auf Aktien von soliden Unternehmen wie aus dem Infrastrukturbereich mit Baufirmen, Stromversorger, Telekommunikationsanbieter oder Nahrungsmittelhersteller. Für 2022 halten sie eine Rendite am Aktienmarkt im mittleren einstelligen Prozentbereich für realistisch. Wegen der negativen Realzinsen und höherer Inflation könnte Gold im Jahr 2022 an Wert gewinnen, schätzen die Profis.
Garantiezins sinkt erneut
Auf Tagesgeldkonten gibt es so gut wie keine Zinsen mehr. Das Sparbuch hat bei vielen längst ausgedient und auch die klassischen Renten- und Kapitallebensversicherungen schaffen es wegen der niedrigen Zinsen kaum noch, Überschüsse zu erwirtschaften. So ist auch der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen, der den Erhalt der eingezahlten Beiträge garantiert, seit Jahresbeginn erneut auf nur noch 0,25 Prozent gesunken (Vorjahr: 0,9 Prozent). Im Neugeschäft mit klassischen Rentenpolicen gewährten die deutschen Lebensversicherer ihren Kunden im Jahr 2021 eine laufende Verzinsung von etwa 2,13 Prozent. Diese Verzinsung geht seit Jahren zurück, im Jahr 2000 lag der Wert noch bei über sieben Prozent. Nach wie vor eine wichtige Rolle spielen die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wie geförderte Betriebsrenten sowie Riester- und Rürup-Verträge. Wobei Verbraucherzentralen die Riester-Rente wegen fehlender Transparenz und zu hoher Kosten kritisieren.
Eine gute Nachricht ist, dass es im Jahr 2022 für Rentner/innen, die über die Landwirtschaftliche Alterskasse versichert sind, keine Hinzuverdienstgrenzen gibt. Sie können unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gekürzt wird. Diese Regelung gilt auch für die vorgezogenen Altersrenten, aber nicht für Erwerbsminderungsrenten und auch nicht für Hinterbliebenenrenten.
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