Teilnahme am Antibiotikamonitoring verbindlich
Ab dem 1. April 2022 können auch Rinder haltende Betriebe an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen. Mit der Anmeldung an einem Tierwohlprogramm, das der Haltungsform 2 zugeordnet ist, verpflichten sich Mastrinder und Milchvieh haltende Betriebe gleichzeitig die Anforderungen des QS-Antibiotikamonitorings umzusetzen. Dies gilt unter anderen für Betriebe in der geplanten ITW Rind.
- Veröffentlicht am
Darüber hinaus setzen sich die Kriterien unter anderem aus Anforderungen an Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit, jährliche Weiterbildungsmaßnahmen, sowie spezielle Haltungsanforde-rungen, wie der Kombihaltung, das Tageslicht und Stallklima zusammen. Bereits seit 2012 führt QS ein Antibiotikamonitoring für Schweine und Geflügel haltende und seit 2014 auch für Rinder haltende Betriebe durch.
Bündler übernimmt die Anmeldung
Vorrangiges Ziel des Antibiotikamonitorings ist es, den Tierhaltern praxisgerechte Auswertungen zur Verfügung zu stellen, die sie darin unterstützen, den Antibiotikaeinsatz auf ihrem Betrieb besser einzuschätzen, sich mit Tierhaltern aus demselben Betriebszweig zu vergleichen und mögliches Optimierungspotential festzustellen. Die Beteiligung der Tierärzte am Antibiotikamonitoring ist dabei entscheidend, da sie als Experten die Antibiotikaanwendungen aus den Anwendungs- und Abgabebelegen eintragen und die notwendige Datenbasis bereitstellen. Die Anmeldung des Betriebes in der Datenbank übernimmt der Bündler oder die Organisation, über die der Tierhalter am Tierwohlprogramm teilnimmt.
Nähere Informationen zur Teilnahme am Antibiotikamonitoring können dem QS-Leitfaden „Antibiotikamonitoring Rind“ auf der QS-Homepage entnommen werden unter http://www.q-s.de.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.