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Achtung Falle!


Bei Heirat mit einem Landwirt gilt das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
Die Befreiungsmöglichkeiten für Ehepartner von Landwirten werden eingeschränkt
 

Veröffentlicht am
„Darum prüfe, wer sich ewig bindet“, dieser Spruch hat für Frauen, die einen Landwirt heiraten auch eine ganz eigene praktische Bedeutung. Denn Ehepartner von Landwirten sind kraft Gesetz in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert. „Die eigenständige Sicherung der Ehepartner – besser unter dem Begriff ‚Bäuerinnenrente‘ bekannt, ist für Frauen nach wie vor ein wichtiges Instrument der Altersvorsorge“, erklärt Brigitte Scherb, die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes e.V. (dlv) „Allerdings kommt es im Alltag schon mal vor, dass die frisch gebackenen Eheleute vergessen, ihre Heirat bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse anzuzeigen. Das ist ärgerlich, weil dann Nachzahlungen...
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