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Behördenauskunft mit Beipackzettel

Nach mehreren Anläufen wird am 1. Mai 2008 das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG), in Kraft treten. "Bis heute weiß noch niemand von uns, wie sich das VIG in der Praxis entwickelt", so Rechtsanwalt Michael Welsch auf einer Veranstaltung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) in Bonn.
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Sicher ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nun mehr Informationsrechte haben. Sie können sich ab Mai bei den zuständigen Behörden gezielt über Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit und Verwendung von Lebensmitteln, einschließlich Zusatzstoffen, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen informieren. Dafür werden im Regelfall Gebühren erhoben. Weiterhin können sich interessierte Bürger Informationen zu den Gefahren und Risiken von Lebensmitteln sowie zu lebensmittelrechtlichen Verstößen einholen. Im letzteren Fall ist die Auskunft kostenfrei. Neu ist auch, dass Behörden bei Bedarf Produkt- und Herstellername nennen können. Einen entsprechenden schriftlichen Antrag kann jeder stellen. Die Behörden müssen jedoch...
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