Kinderbetreuung wird gefördert
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ geht weiter. Damit unterstützt das Bundesfamilienministerium Unternehmen, die betriebliche Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten entwickeln oder ausbauen wollen. Zwei Jahre lang gibt es 400 Euro monatlichen Zuschuss pro neu geschaffenem Ganztagsplatz für die Betreiber der Einrichtung. Das können auch freie Träger, wie beispielsweise Elterninitiativen sein.
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Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Gefördert werden aber nicht nur neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, sondern auch in der Kindertagespflege, bei der Betreuung in Ausnahmefällen und bei der Ferienbetreuung.
Antragsberechtigt ist der Träger der Betreuungseinrichtung. Dies können öffentliche Träger sowie gemeinnützige oder privat-gewerbliche, freie Träger sein, aber auch Initiativen von Mitarbeiterinnen. Es wird ein nicht rückzahlbarer monatlicher Zuschusses zu den Betriebsausgaben in Höhe von 400 Euro je neu geschaffenem Ganztagesplatz gewährt (Teilzeitplätze entsprechend weniger). Die Zuwendung wird für bis zu zwei Jahren gewährt, längstens bis 31.12.2022.
Die Arbeitgeberbeteiligung muss mindestens 250 Euro pro Monat und Ganztagesplatz betragen. Öffentliche Mittel der Länder und Kommunen dürfen gleichzeitig zur Deckung der Betriebsausgaben eingesetzt werden. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.
Die 18-seitige, übersichtlich gestaltete Richtlinie und Beratungsmöglichkeit finden Sie im Internet http://www.erfolgsfaktor-familie.de
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