Lecker Heimchen
Seit vergangenen Jahr dürfen zu Pulver verarbeitete Hausgrillen und ab sofort auch Larven des Getreideschimmelkäfers in europäischen Lebensmitteln enthalten sein. Die Verwendung muss aber deutlich gekennzeichnet sein.
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In der Europäischen Union sind vier Insekten als Lebensmittel zugelassen. Als erstes Insekt hatte im Mai 2021 der getrocknete gelbe Mehlwurm die Zulassung erhalten. Zuletzt hatte die Kommission per Durchführungsverordnung 2023/5 „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ für den EU-Markt autorisiert. Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Auch der Hinweis, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben möglich sind, muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste aufgeführt sein. Bei der Zulassung greifen die EU-Regeln zu neuartigen Lebensmitteln.
Klare Kennzeichnung
Es muss klar gekennzeichnet sein, dass ein Lebensmittel ein Insekt enthält (mit lateinischen und deutschen Namen) und auch, in welcher Form (also zum Beispiel als Pulver). Entsprechende Allergiehinweise sind ebenfalls Pflicht.
- Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.
- Die Kennzeichnung der Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.
Es ist Entscheidung jeder Verbraucherin und jedes Verbrauchers, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kauft und konsumiert oder nicht.
Nahrung für die Welt
Insekten werden in vielen Teilen der Welt regelmäßig gegessen, sie sind eine alternative Proteinquelle. In der EU müssen Hersteller für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen, und zwar im Rahmen der Regeln zu „neuartigen Lebensmitteln“. Das sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden. Im Rahmen der Prüfung jedes Antrags findet eine ausführliche wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) statt. Auch die EU-Staaten erhalten den Vorschlag der Kommission zur Zulassung eines Insekts zur Abstimmung, bevor die Kommission eine Zulassung beschließen kann.
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat in verschiedenen Studien festgestellt, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind.
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