Neue Altersgrenze für die Vorsorge
Frauen dürfen künftig bis zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres an der Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen. So sieht es die novellierte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums vor, die heute in Kraft tritt.
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Die Erste Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung sieht vor, dass die Untersuchung mit Röntgenstrahlung zur Brustkrebsfrüherkennung künftig bis zur Vollendung des 76. Lebensjahres erlaubt ist. Diese Untersuchung war bisher nur für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren zugelassen.
Die Erweiterung der Altersgrenze basiert auf einer neuen wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz (BAnz AT 2. Dezember 2022 B4), wonach der Nutzen der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs die strahlenbedingten Risiken nicht nur bei Frauen von 50 bis 69 Jahren, sondern auch bei Frauen von 70 bis 75 Jahren überwiegt. Darüber hinaus greift die Erweiterung der Altersgrenzen den Wunsch vieler Frauen auf, im Alter von über 70 Jahren weiterhin an der qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennung teilzunehmen.
Nach Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind Anmeldungen für die Früherkennungsuntersuchungen mit Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses zur Erweiterung der Altersgrenze ab 1. Juli 2024 möglich.
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