Noch Fragen? Hier sind die Antworten
Viele der Fragen von Teilnehmern im BWagrar-Online-Seminar vom 12. November 2015 gestellten Fragen zum Thema Sachkundenachweis Pflanzenschutz konnten mündlich oder schriftlich während der Zeit des Online-Seminars geklärt werden. Weitere Fragen beantworten wir an dieser Stelle. Herzlichen Dank dafür vor allem an unseren Hauptreferenten, Dr. Andreas Maier vom Regierungspräsidium Karlsruhe.
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Sachkundenachweis – Fortbildung und Zertifikat
Frage: Das heißt, dass alle EU Bürger, die Pflanzenschutz betreiben wollen, den Nachweis haben müssen?
Dr. Maier: Müssen sachkundig sein und sich fortbilden nach EU-RL 2009/128. Nationale Umsetzung erforderlich
Frage: Wie bekommt man nach Ablauf des Datums vom 26. Mai die Bescheinigung für die Abgabe?
Dr. Maier: Wer bis 26. Mai 2015 aufgrund seiner Ausbildung als Sachkundiger den Antrag auf den neuen Ausweis gestellt hatte, bekommt die Abgabe mit dazu. Wer erst nach diesem Termin den Antrag gestellt hat, braucht eine Sachkundeprüfung für die Abgabe am Landwirtschaftsamt (Beratungsgespräch wird neu geprüft).
Frage: Dürfen zwei Stunden Schulung in Baden-Württemberg jetzt im 2. Halbjahr 2015 sein und die nächsten beiden dann im 1. Halbjahr 2016?
Dr. Maier: Es heißt ganz klar: 4 Stunden im Dreijahreszeitraum. Im neuen Zeitraum sind wieder 4 Stunden erforderlich. In anderen Bundesländern gibt es nur Veranstaltungen mit 4 Stunden.
Frage: Muss ich ab 2016 auch nachweisen, dass ich im jetzt laufenden Zeitraum vier Stunden Fortbildung hatte? Anders gefragt: Was bringt die heutige Fortbildung ab 2016?
Dr. Maier: Dass Sie auf dem aktuellen Stand sind. Sie haben Zeit bis 2018 für die nächste Fortbildung mit Bescheinigung. Ohne Bescheinigung aus 2015 müssten Sie bei einer Kontrolle in 2016 in einer angemessenen Frist sofort die Fortbildung machen.
Frage: Die nächste Fortbildung ist am 31.12.2018 nötig?
Dr. Maier: Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018.
Frage: Um die 4 Stunden Fortbildung abzudecken, muss ich noch am Online-Seminar am 02.12.15 teilnehmen.
Dr. Maier: Sofern Sie sonst keine weitere Bescheinigung über 2 Stunden haben oder noch machen, ja.
Frage: Kann ich nachträglich Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungsveranstaltungen des Landwirtschaftsamtes bekommen?
Dr. Maier: Wenn Sie dort waren und in der Teilnehmerliste eingetragen sind.
Sachkundenachweis – allgemein
Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass ich nochmal eine Prüfung machen muss, wenn ich den Termin im Mai vergessen habe für den neuen Ausweis?
Dr. Maier: Wenn sie Landwirt sind (Gehilfenprüfung) oder die Prüfung gemacht haben, bekommen Sie auch jetzt noch die Anwendung und Beratung bestätigt. Für das Inverkehrbringen (Verkauf von PSM) bräuchten Sie eine entsprechende Prüfung beim Landwirtschaftsamt.
Frage: Gibt es in Polen einen vergleichbaren Sachkundeausweis bzw. Lehrgang, der in Deutschland anerkannt ist?
Dr. Maier: Es gibt Ausbildungen die in Deutsch anerkannt werden. Beim Landwirtschaftsamt Unterlagen mit Übersetzung vorlegen.
Sachkundenachweis - Online-Seminar 12. November und 2. Dezember 2015
Frage: Bekommt man diese Präsentation auch als Schulungsunterlage?
BWagrar: Die Präsentationen und der Link zum Mitschnitt des Online-Seminars werden denjenigen, die ein Zertifikat erhalten, von der BWagrar-Redaktion digital zugestellt.
Frage: Baut das nächste Online-Seminar am 2.12. auf diesem Online-Seminar auf und bekommt man für jedes Seminar eine Bescheinigung, um die vier Stunden nachweisen zu können?
Frage: Hat das Online-Seminar am 2. Dez. 2015 neue Inhalte, oder ist es eine Wiederholung der diesjährigen Online-Seminare
Dr. Maier/BWagrar: Ja, die Online-Seminare bauen aufeinander auf. Im Bereich Recht und IP sind Überschneidungen sind ganz zu vermeiden. Für beide Online-Seminare wird es eine Teilnahmebestätigung geben.
Frage: Wie können die Vortragsfolien heruntergeladen werden?
Bwagrar: Die Vorträge werden per E-Mail zugeschickt, wenn die Kriterien für das Teilnahmezertifikat erfüllt wurden. Wie in der Anmeldung beschrieben.
Ausbringung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Frage: Ist Pflanzenschutzgeräteüberprüfung bei einer Schlauchspritzung im Weinbau nötig?
Dr. Maier: JA, ausgenommen sind nur rückentragbare Geräte und Handgeräte. Bei der Schlauchspritzung sind Spritzfass und Pumpe nicht rückentragbar. Es wird insbesondere Dichtigkeit und Druck geprüft. Die Ausbringmenge und Verteilung ist stark personenabhängig.
Frage: Braucht man eine zusätzliche Prüfung, falls man Pflanzenschutz für andere Betriebe mitübernimmt?
Dr. Maier: Nein, aber Meldung ans zuständige Regierungspräsidium, dass Pflanzenschutzmittel für andere ausgebracht wird.
Frage: Muss ich für einen Rotorwipper (Einzelpflanzenbehandlung) eine technische Überprüfung haben?
Dr. Maier: Ja, bis zum 30. Juni 2016.
Frage: Ich bin Rentner und spritze im Kommunalwald Fichtenholz gegen rindenbrütende Käfer. Ich spritze mit Schlauch und einer Handpistole. Brauche ich einen Sachkundenachweis?
Dr. Maier: Sie brauchen einen Sachkundeausweis, da Sie Mittel für den beruflichen Verwender ausbringen, egal mit welchem Gerät. Die Schlauchspritze braucht auch einen Geräte-TÜV, das Handgerät nicht.
Frage: Ist bei biologisch wirtschaftenden Betrieben auch eine Pflanzenschutzgeräteprüfung erforderlich?
Dr. Maier: Wenn Sie Pflanzenschutzmittel ausbringen, ja (z.B. Kupfer, Schwefel, andere Pflanzenschutzmittel die im Ökolandbau zugelassen sind).
Frage: Ist eine hohe Wassermenge nicht immer besser für den Wirkungserfolg?
Dr. Maier/Becker: Im Grundsatz ja. Sobald die Spritzbrühe aber von den Pflanzen abläuft, nicht mehr (kleiner Ackerfuchsschwanz). Auch bei Anwendungen, bei denen es auf hohe Konzentrationen ankommt, sollte die empfohlene Wassermenge nicht überschritten werden (z.B. Glyphosat).
Frage: Darf man Round-Up und U 46 Combi Fluid miteinander mischen?
Dr. Maier: Das sollte man nicht tun, denn es kommt zu chemischen Reaktionen, die die Wirkung verringern. Im Fertigprodukt Kyleo sind die Wirkstoffe anders formuliert.
Frage: Hallo Herr Maier, wie sieht's eigentlich aus mit der Aufbewahrung von Spritzmitteln? Spezialschrank oder ähnliches?
Dr. Maier: Pflanzenschutzmittel müssen trocken, frostfrei und verschlossen aufbewahrt werden. Bei einem Auslaufen darf das Mittel nicht ins Gewässer oder Kanalisation gelangen, also ein dichter Auffangbehälter oder Raum. Dies kann ein Spezialschrank oder sonst ein geeigneter Raum oder Gefäß sein. Das ist auch von der zu lagernden Menge und Konsistenz abhängig.
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln.
Frage: Bis zu welcher Außentemperatur darf ein PSM im PSM-Schrank gelagert werden?
Dr. Maier: Flüssige Pflanzenschutzmittel nicht unter 5 °C, da sich bei Frost die Konsistenz verändern kann und Wirkungsverluste auftreten.
Frage: Ab welcher Menge und Form muss Spritzmittel gesondert gelagert und weggesperrt werden?
Dr. Maier: Auch bei Kleinmengen.
Frage: Welchen Frostschutz soll man zum Einwintern der Spritze nehmen?
Dr. Maier: Kühlerfrostschutz.
Frage: Wie ist es, wenn durch Abdrift andere Kulturen tangiert werden? Wenn bei Analysen Rückstände festgestellt werden, obwohl diese Wirkstoffe nicht eingesetzt wurden? Wer ist für die Beweisführung zuständig?
Dr. Maier: Der Landwirt, bei dem die Rückstände aufgetreten sind. Nachweis zum Beispiel durch eigene Aufzeichnungen, Einblick des Landwirtschaftsamtes in Aufzeichnungen des Nachbarn bei konkretem Verdacht. Analysen beim LTZ oder CVUA je nach Produkt (Pflanzenteile oder Lebensmittel).
Frage: Wie oft kann der Anzug benutzt werden, wo lagere ich den Anzug zwischen den Einsätzen?
Dr. Maier: Möglichst nahe beim Pflanzenschutzschrank, um ihn griffbereit zu haben.
Es gibt Einmalanzüge und Spezialanzüge für häufigen Gebrauch. Der Anzug muss intakt sein.
Allgemeine Fragen
Frage: Darf Weedkill frei verkauft werden?
Dr. Maier: Es enthält Glyphosat (s.u.) und ist damit ein Pflanzenschutzmittel. Es braucht eine Zulassung durch das BVL und darf nur von sachkundigen Personen verkauft werden.
Frage: Sind Blattdünger und Bittersalz Pflanzenschutzmittel?
Dr. Maier: Es kommt auf den Zweck an zu dem sie eingesetzt werden. Rechtlich werden sie als Dünger behandelt.
Glyphosat – Fragen und Anmerkungen
Frage: Darf ein Vertreter glyphosathaltige Mittel ohne Sachkundenachweis verkaufen?
Dr. Maier: Nein. Pflanzenschutzmittel dürfen nur durch Sachkundige im Bereich Abgeber verkauft werden.
Anmerkung: Vielen Dank für die Klarstellung zum Glyphosat. Schon fast politisch, aber dennoch wichtig!"
Anmerkung: Laut WHO ist Wurst gefährlicher als Glyphosat! :)
Anmerkung: Neue EFSA-Studie bestätigt Einschätzung BFR.
Frage: Warum gibt es den Verkauf von Glyphosat an Privat überhaupt noch?
Dr. Maier: Die Zulassung lässt dies zu und kann auch nicht zurückgenommen werden, denn es gibt derzeit keine Gründe, die rechtlich standhalten würden. Die Politik könnte durch ein Gesetz oder Verordnung ein Verbot aussprechen.
Frage: Was sagen sie zur Resistenzbildung gegen Glyphosat?
Dr. Maier: Es gilt wie überall, dass auch hier ein Resistenzmanagement erforderlich ist mit pflanzenbaulichen Maßnahmen und Wirkstoffwechsel.
Anmerkung: Der Grundsatz im integrierten Pflanzenschutz gilt immer noch!!! "Soviel wie nötig, so wenig wie möglich"
Dr. Maier: Das ist richtig.
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