Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern in Stein- und Kernobst vom 1. April bis zum 29. Juli 2019 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal 10 bis 15 cm mit 16 l/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha (max. 32 l/ha in der jeweiligen Kultur pro Jahr) als Einzelpflanzenbehandlung gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen zulässig. Wartezeit: F.
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
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