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Pflanzenschutz aktuell

Dem Mais Luft machen

Niederschläge nach der lang andauernden Trockenheit fördern das Auflaufen von Unkräuter und Ungräser im Mais. Hier lesen Sie, was jetzt zu tun ist.
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Pixabay/montemari
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Um Schäden an der Kultur beim Pflanzenschutz zu verhindern, sollte einerseits abgewartet werden, bis der Mais wieder eine schützende Wachsschicht ausgebildet hat. Andrerseits sind Behandlungen bei Temperaturen über 25 °C und starker Sonneneinstrahlung zu vermeiden.

Die beste Wirkung wird erzielt, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blatt-Stadium befinden. Im Nachauflauf ist die Auswahl der Mittel auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum auszurichten. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Herbiziden ist in der Regel das 2- bis 4-Blatt-Stadium des Maises.

Eine Bewertung der Maisherbizide ist im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in den Tabellen 12 und 13 auf den Seiten 22 und 23 zu finden.

Gewässer schützen

In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist in Baden-Württemberg in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten, zum Beispiel Aspect, Calaris, Gardo Gold, Lido SC, Spectrum Gold, Successor T, Zeagran ulimate sowie die Kombinationspackungen Elumis Extra-Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Motivell komplett, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Spectrum Gold Triple-Pack, Successor TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.

Nicosulfuron: Maximalwerte dringend beachten

Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, zum Beispiel Arigo, Bandera, Cirontil, Elumis, Kelvin OD, Motivell Forte, Nicogan und Samson 4 SC, muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Beim Nachbau von Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf (NG237).

Weitere Auflagen für Pflanzenschutzmittel

  • Mit Peak darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g Prosulfuron pro Hektar durchgeführt werden (NG355).
  • Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden ist den Hinweisen zum Einsatz von Reinigungsmitteln in der Gebrauchsanleitung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
  • Zum Schutz der Oberflächengewässer muss bei Bromoxynil- und Sulfonylharnstoff-haltigen Mitteln (ausgenommen Task) zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Bewirtschaftung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
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