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Pflanzenschutz aktuell

Mais: Geeignete Herbizide auswählen

In aufgelaufenen Maisbeständen entwickeln sich die Unkräuter und Ungräser. Sinnvoll sind Herbizidmaßnahmen im Nachauflauf mit Mitteln und Mittelkombinationen, die auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum ausgerichtet sind. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Herbiziden ist in der Regel das 2- bis 4-Blattstadium des Maises. Da sich das Auflaufen des Maises in diesem Jahr aufgrund der ungünstigen Witterung verzögert hat, die Unkräuter aber bereits weit entwickelt sind, kommt dem Stadium der Unkräuter eine größere Bedeutung zu. Gute Mittelwirkungen sind nur zu erwarten, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium befinden.

Eine Bewertung der Maisherbizide ist im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2017“ in den Tabellen 13 und 14 auf den Seiten 22 und 23 zu finden. Vermeiden Sie Anwendungen unmittelbar nach Regenperioden, bei kühlfeuchter Witterung oder starker Sonneneinstrahlung.

In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg sind in den Schutzzonen I bis III die terbuthylazinhaltige Mittel verboten, z. B. Artett, Aspect, Bromoterb, Calaris, Gardo Gold, Lido SC, Spectrum Gold, Successor T, Zeagran ulimate sowie die Kombinationspackungen Elumis Extra-Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Spectrum Gold Triple-Pack, Successor-TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.

Wenn Sie Nicosulfuron-haltige Mittel, z.B. Arigo, Cirontil, Elumis, Kelvin OD, Motivell Forte, Nicogan und Samson 4 SC anwenden, müssen Sie folgendes beachten: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Beim Nachbau von Mais gilt: Wurde bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt, darf dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden (NG237).

Beachten Sie nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden die Hinweise in der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln

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Verunkrauteter Maisbestand
Verunkrauteter MaisbestandGanninger-Hauck
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