Schutz- und Arbeitskleidung überprüfen
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Die Schutzausrüstung zum Ansetzten und Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln besteht aus Schutzanzug, Handschuhen, Kopfschutz, Augen- und Atemschutz, Gummischürze und Fußschutz. Ein besonderes Augenmerk sollte man den Schutzhandschuhen zukommen lassen. Sie sind auf einwandfreien Zustand, also auf Löcher, Risse oder poröse Stellen, zu untersuchen. Alte und/oder beschädigte Handschuhe müssen ersetzt werden. Bei unbenutzten Handschuhen ist auf die Angabe zur Dauer der Haltbarkeit zu achten.
Neu zur persönlichen Schutzausrüstung hinzugekommen ist die Ärmelschürze (auch Rückenschlusskittel genannt). Sie kann in Kombination mit Arbeitskleidung als Alternative zum Schutzanzug Pflanzenschutz eingesetzt werden. Auch eine vorgeschriebene Kombination aus Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Gummischürze kann bei bestimmten Tätigkeiten durch die Kombination aus Ärmelschürze und Arbeitskleidung ersetzt werden.
Neue Vorschriften zum Gesundheitsschutz beachten
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden seit dem 01. Mai 2018 bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern und Arbeitern als Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für Nachfolgearbeiten in behandelten Beständen. Für diese Arbeiten können Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe vorgeschrieben werden.
Die erforderliche Ausrüstung ist abhängig vom verwendeten Pflanzenschutzmittel und der behandelten Kultur. Auf der Packung eines Pflanzenschutzmittels steht, welche Ausrüstung erforderlich ist. Die Winterzeit sollte genutzt werden, um fehlende Schutz- und Arbeitskleidung für sich und Mitarbeiter zu beschaffen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf seiner Website aktuell zur Erleichterung der Beschaffung über geeignete Schutz- und Arbeitskleidung.
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