Diese Kabinen schützen vor Spritznebel
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat durch Gespräche mit Praktikern und Behörden Erfahrungen zur Akzeptanz, Praktikabilität und Umsetzung der Auflage SB199 gesammelt und Optimierungsbedarf festgestellt.
Auch Traktorkabinen der Kategorie 2* schützen ausreichend vor Spritznebel
Nach aktuellem Stand schirmen auch Traktorkabinen der Kategorie 2* (dicht schließende Kabine mit Klimaanlage und Zuluft-Filterung) Spritznebel ausreichend ab und können somit die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Haut und der Augen ersetzen. Sie bieten diesen Schutz bei Anwendungen in Flächen- und Raumkulturen, sowohl in Kombination mit angebauten und gezogenen, als auch mit selbstfahrenden Geräten.
Tabelle 1: Möglicher Ersatz vorgeschriebener persönlicher Schutzausrüstung durch Traktorkabinen
Kabinentyp | Ersetzt Schutzanzug | Ersetzt Schutz-handschuhe | Ersetzt Augen-, Gesichtsschutz | Ersetzt Atemschutz Partikel | Ersetzt Atemschutz Gas |
---|---|---|---|---|---|
Kategorie 1 | - | - | - | - | - |
Kategorie 2* | X | x | x | - | - |
Kategorie 3 | X | x | x | x | - |
Kategorie 4 | x | x | x | x | x |
Fenster und Türen müssen geschlossen bleiben
Die neue Regelung gilt für alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel, bei denen für die Ausbringung des Mittels persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzug, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz oder Atemschutz) vorgeschrieben ist. Der Verzicht auf persönliche Schutzausrüstung in geeigneten Fahrerkabinen ist nur zulässig, wenn Fenster, Türen und weitere Lüftungsöffnungen während der Anwendung geschlossen sind. Im Lüftungssystem integrierte Filter sind entsprechend den Herstellerangaben regelmäßig zu wechseln.
Versuchsphase läuft für vier Jahre
Aktuell werden Versuche durchgeführt, um die neue Regelung zu überprüfen. Die neue Regelung ist deshalb zunächst auf eine Übergangsphase von vier Jahren befristet. Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der neuen Regelung von Kabinen der Kategorie 2*.
Bereits im Betrieb befindliche Traktoren mit Kabine können teilweise durch am Markt verfügbare Nachrüstsysteme auf das Schutzniveau der Kategorien 3 oder 4 aufgerüstet werden. Beim Kauf von neuen Traktoren wird für den Einsatz im Pflanzenschutz ein Kabinentyp der Kategorien 3 oder 4 empfohlen.
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