Diese Kriterien gelten für Betonmischer
Prüfpflicht für Beizgeräte
Die Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte erstreckt sich auch auf kleinere Geräte wie Betonmischer zum Beizen von Saatgut und Granulatstreuer. Das war unter anderem ein Thema auf dem 67. Pflanzenschutztag in Bad Mergentheim. Hier lesen Sie, wie die Geräte beschaffen sein müssen.
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Vorgaben werden unter anderem gemacht zu:
- Gerätesicherheit
- Pumpen
- Rührwerk
- Behälter
- Armaturen
- Leitungen
- Düsen
- Gebläse
- und sonstiger Ausrüstung
Wie die Kriterien im Detail aussehen, können Sie im PDF "Beizgeräte_Merkmale" nachschlagen.
Weitere Informationen
Die Vorgabenliste des Julius Kühn-Instituts finden Sie unter dieser Adresse.
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